Erstellung des LWL-Gutachtens zu den Mittelströmen der Eingliederungshilfe in NRW

Diskussion um Bundesleistungsgesetz für die Eingliederungshilfe: xit-Gutachten über die Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen im Auftrag des LWL erfährt Aufmerksamkeit.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat, angeregt durch eine SROI-Studie des Sozialwerks St. Georg e. V., bei der xit GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben. Gegenstand dieser Studie war es, Transparenz herzustellen über das „Woher“ und „Wohin“ öffentlicher Mittel der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen: Welche Haushaltsebenen finanzieren die Eingliederungshilfe zu welchen Teilen und welche Haushaltsebenen profitieren von Mittelrückflüssen und Kostenersparnissen, die durch die Eingliederungshilfe entstehen.

Die Studie zeigte, dass die Hauptlast der Finanzierung mit 65 % bei den Kommunen liegt, während die Bundesebene (Bund und Sozialversicherungen) nur etwa 11 % beiträgt. Letztere nimmt aber den größten Teil der Rückflüsse ein: Von 100 Euro, die die öffentliche Hand in die Eingliederungshilfe investiert, fließen 45 Euro an öffentliche Kassen zurück. Die Kommunen nehmen davon aber nur 2 Euro ein, die Bundesebene 39 Euro.

Das Gutachten liegt nun vor und wird bereits in der Kommunal- und Landespolitik intensiv diskutiert. Matthias Löb, designierter LWL-Direktor, und André Jethon sind überzeugt, mit dem Gutachten gute Argumente für die aktuelle und künftige Diskussion um ein Bundesleistungsgesetz parat zu haben (vgl. EILDIENST LKT NRW Nr. 2/Februar 2014, S. 69 ff). Dessen Einführung wurde allerdings eben erst trotz Koalitionsvereinbarung erneut verschoben.

Zum Gutachten: 
Schellberg, Klaus / Wagner, Britta (2013): Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Ein Gutachten über die Wertschöpfung der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen mittels der Bestimmung des Social Return on Investment am Beispiel des Jahres 2011.