Evaluation des Erwachsenen-Sozialdienstes Kreis Segeberg – Mit Leitbild und SROI in den Sozialausschuss
Die Evaluation des Erwachsenen-Sozialdienstes wurde in der Zeit vom 01.03.2019 bis zum 28.02.2021 durchgeführt. Es konnte ein sehr positives Fazit gezogen werden: Neben vielen zufriedenen Klient*innen konnte mittels SROI 3 auch gezeigt werden, dass der Dienst mehrere Millionen Euro pro Jahr einspart.
Evaluation des Modellprojektes
Der Kreis Segeberg hat am 01.01.2018 den Erwachsenen-Sozialdienst (kurz: ESD) gegründet. Der Dienst ist Teil der Kreisverwaltung. Drei Mitarbeiterinnen unterstützen und beraten erwachsene Menschen, die sich in einer persönlichen Krise oder schwierigen Lebenssituation befinden. Dies sind häufig Menschen mit mehrdimensionalen Problemen, die sich Hilfe nicht selbst erschließen können. Oder denen ein entsprechendes Netzwerk fehlt, um aus dem eigenen Umfeld Unterstützung zu erfahren.
Für die Evaluation des Erwachsenen-Sozialdienstes wurden unterschiedliche Methoden eingesetzt:
Neben der Befragung der Klient*innen zu Beginn der Beratung und einer telefonischen Abschlussbefragung wurden Interviews mit Netzwerkpartner*innen des ESD durchgeführt. Um Einschätzungen und Erfahrungen unabhängiger Expert*innen von Außen mit einzubeziehen, wurden andere Dienste mit ähnlichen Aufgabenspektrum in Deutschland befragt.
Auf Basis der Klient*innen-Dokumentation des Dienstes wurden Fallanalysen durchgeführt und Zugangswege, Gründe die Beratung aufzusuchen und der Fortgang der Beratung genauer beleuchtet.
Mehrmals pro Jahr fanden Gespräche mit den Mitarbeiter*innen statt, in deren Rahmen die Entwicklung des Dienstes und Zwischenergebnisse reflektiert und diskutiert wurden.
Zentrale Ergebnisse der Evaluation Erwachsenen-Sozialdienst
Im Zeitraum der Evaluation des Erwachsenen-Sozialdienstes hat der ESD 414 Personen begleitet und beraten. Im ersten Jahr fanden über 70 % der Klient*innen den Weg zum ESD über die Vermittlung von anderen Diensten. Der Erwachsenen-Sozialdienst wird dabei anders wahrgenommen als die Behörden der Verwaltung: Aufgrund der aufsuchenden Arbeit werden Hürden abgebaut („Es reicht aus die Tür zu öffnen“). Der Kontakt zum ESD ist nicht an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft („Ohne die Unterlagen können wir Ihnen nicht weiterhelfen“). Personen mit komplexen und mehrdimensionalen Problemen können sich direkt an den ESD wenden. Sie müssen nicht zuerst die Frage klären, wer für sie zuständig ist. Der ESD übernimmt dann das Screening und fungiert als Kompass im Hilfesystem. Daher ist ein hoher Grad an Niedrigschwelligkeit sichergestellt.
In beiden Erhebungsjahren waren Probleme beim Umgang mit Ämtern und Behörden der häufigste Anlass, sich an den Dienst zu wenden (mehr als 20 %). Die Klient*innen haben z. B. Schwierigkeiten damit
- Anträge auszufüllen,
- die für einen Antrag erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen
- oder überhaupt Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Stark vereinfacht lässt sich der Kontakt zu den Klient*innen so zusammenfassen: Im Durchschnitt werden für jeden neuen Klienten bzw. jede neue Klientin
- zwei Hausbesuche durchgeführt,
- zwei E-Mails geschrieben und
- 7 Telefonate geführt.
- Ein Drittel der neuen Klient*innen werden zu Terminen (bspw. Behördengänge) begleitet.
Bei den Befragungen der Klient*innen zeigte sich eine hohe Zufriedenheit mit der Arbeit des ESD.
100 % der Klient*innen gaben an, dass sie bei den freundlichen und verbindlichen Mitarbeiter*innen die Hilfe bekommen haben, die sie brauchen.
Auswirkungen von Corona
Trotz der Kontaktbeschränkungen während der Pandemie liegen die Fallzahlen 2020 nur leicht unter denen des Vorjahres. Es wurden weniger Klient*innen durch andere Dienste vermittelt und die Kontaktaufnahme war primär telefonisch möglich. Deutlich zugenommen hat der Anteil der Personen, die sich aufgrund psychischer Belastungen an den ESD gewendet haben. Hier ist von einem direkten Zusammenhang mit der Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen auszugehen. Trotz der Kontaktbeschränkungen fanden 445 persönliche Termine statt. Dabei hat sich das Team an die neue Situation und die geltenden Abstandregelungen angepasst und viele Termine fanden im öffentlichen Raum anstatt bei den Klient*innen zuhause statt. Dies macht deutlich, dass aufgrund der Pandemie die Zahl der Klient*innen leicht abgenommen hat, der Beratungsbedarf und der Aufwand für die Termine aber zugenommen hat.
Leitbildentwicklung
Der Erwachsenen-Sozialdienst ist eng in die Arbeit mit anderen Diensten eingebunden. Einerseits dadurch, dass andere Dienste Klient*innen an den Erwachsenen-Sozialdienst vermitteln, aber auch weil der ESD, wenn es notwendig ist, Klient*innen ins Hilfesystem vermittelt. Damit ist der ESD Lotse und Brücke für Klient*innen. Diese Rolle als Vermittler führt aber auch zu fortlaufendem Abstimmungsbedarf mit Netzwerkpartner*innen. Um Klarheit über die Rollen, Aufgaben und Grenzen zu erlangen, haben die Mitarbeiterinnen des ESD zusammen mit Lisa Distler ein Leitbild entwickelt, das Antworten auf zentrale Fragen bietet, z. B.
- wie ist unser Selbstverständnis,
- welche Aufgaben und Ziele haben wir und
- von welchen Prinzipien wird unser Handeln geleitet?
Was wäre, wenn es den Erwachsenen-Sozialdienst nicht geben würde?
Mit einem breit angelegten Instrumentarium auf Basis des „Social Return on Investment“ (SROI) konnte offengelegt werden, dass der Erwachsenen-Sozialdienst nicht nur unmittelbar positive individuelle Wirkungen für die Klient*innen und deren Umfeld entfaltet. Er vermeidet darüber hinaus auch zukünftige negative individuelle Folgen, Folgen für Dritte und weitere Eskalationen. Damit einher geht auch eine erhebliche finanzielle Entlastung für die öffentliche Hand und die Volkswirtschaft insgesamt in Form von vermiedenen Kosten.
Dieser monetäre Effekt lässt sich insbesondere durch eine Analyse der vermiedenen Eskalationen herausstellen: Bei einem Teil der Klient*innen trägt die rechtzeitige Intervention des Erwachsenen-Sozialdienstes entscheidend dazu bei, u. a. eine Überschuldung, eine schwerere Pflegebedürftigkeit oder die Bestellung einer rechtlichen Betreuung zu vermeiden. Allein auf Basis dieser drei monetarisierten Eskalationen – insgesamt wurden mehr als 15 Eskalationen identifiziert – vermeidet der Erwachsenen-Sozialdienst im Laufe eines Jahres finanzielle Belastungen in Höhe von 2.619.000 € für die öffentliche Hand und weitere Interessengruppen.
Bei der Vielzahl von Problemlagen und Klient*innen übersteigt die tatsächliche Einsparung diesen Wert wohl noch um ein Vielfaches.
Hier zeigt sich eine enorme volkswirtschaftliche Hebelwirkung: 1 €, der von der öffentlichen Hand in den Erwachsenen-Sozialdienst investiert wird, vermeidet gesellschaftliche Kosten in Höhe von etwa 10,30 €, die der Gesellschaft ohne die Arbeit des Erwachsenen-Sozialdienstes sonst an anderer Stelle entstanden wären.
Positives Fazit der Evaluation des Erwachsenen-Sozialdienstes: Fortführung des Dienstes noch offen
Lisa Distler und Johannes Pfahler stellten im April 2021 die Ergebnisse der Evaluation des Erwachsenen-Sozialdienstes vorgestellt. Von Seiten der xit GmbH wurde eine klare Empfehlung für die Fortführung des Dienstes ausgesprochen. Die finale Entscheidung des Kreises steht noch aus.