xit.forum Sozialwirtschaft: Die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes und die Wirkungen auf Pflegeeinrichtungen

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) brachte zahlreiche Verbesserungen, insbesondere die bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse demenzkranker älterer Menschen. Für die Pflegeeinrichtungen sind bei der Umsetzung jedoch noch eine Reihe Frage offen.
Mit diesem Thema befasste sich das 5. xit.forum Sozialwirtschaft, in dessen Rahmen erste Erfahrungen für das Bundesgebiet und speziell für Bayern zusammengetragen und diskutiert wurden. Die Erfahrungsberichte aus der Beratung und der Landespflegesatzkommission Bayern ergaben ein sehr heterogenes Bild zum Stand der Umsetzung. Als Referenten standen Simon Ebert vom Diakonischen Werk Bayern und Burkhard Wiener von xit zur Verfügung.

Durch die Einführung des Pflegegrads 1 haben erstmals viele Menschen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Dies war ausdrückliches Ziel der Reform und u.a. Grund für eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung.

Der von den Pflegebedürftigen zu zahlende Eigenanteil ist im Rahmen des PSG unabhängig von der Pflegestufe; eine höhere Pflegebedürftigkeit verändert also den Eigenanteil nicht mehr. Durch diesen „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ (EEE) entsteht für Pflegeeinrichtungen ein höheres wirtschaftliches Risiko aufgebürdet. Der EEE zementiert nun eine Subventionierung der Pflegestufen untereinander und erfordert in der Praxis eine noch genauere Steuerung der Pflegegrade.

Die wohlwollende Übergangsregelung von den Pflegestufen zu Pflegegraden (Doppelter Stufensprung) wurde von den Kommunen nicht übernommen. Dies führte bei Einrichtungen zu Einnahmeausfällen.

In Bayern wurden landeseinheitliche Personalschlüssel verhandelt, die bei der Umstellung zum Einsatz kamen. Hier zeigte sich, dass durch die Verschiebung des Mengengerüsts zwischen den Pflegegraden die Pflegeheime weniger Stellen refinanzieren können (Basis: Datenerhebung der Landespflegesatzkommission), weshalb eine Anpassung der Personalschlüssel für die Pflegegrade 2-3 erforderlich wurde.

Es hat sich in der Praxis auch der sogenannte „Rothgang-Effekt“ bemerkbar gemacht. Der Rothgang-Effekt besagt, dass bei der Überleitung von den Pflegestufen auf die Pflegegrade ein großer Teil der Pflegebedürftigen in die Grade 3 – 5 übergeleitet wurden. Die nachfolgenden Pflegebedürftigen werden voraussichtlich wieder niedriger eingestuft, vermutlich in den Pflegegraden zwischen 2 und 3. Es wird daher zunächst eine sehr gute Finanzierungssituation entstehen, die dann jedoch zurückgehen wird.

Erfahrungen zeigen, dass sich durch einen niedrigeren Pflegegrad der Betreuungsbedarf nicht verändert hat. Es wird daher also eine Anpassung der Personalschlüssel und eine Neuverhandlungen der Entgelte notwendig. Baden-Württemberg hat diesen Effekt im Landesrahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 2 SGB XI berücksichtigen und einen Aufschlag um 6% verhandeln können. Viele Einrichtungen haben aber aufgrund von fehlenden landeseinheitlichen Regelungen massive Steuerungsprobleme.

Durch das PSG III haben sich die Anforderungen für den Nachweis der Personalaufwendungen in den Vergütungsverhandlungen erhöht. In den bayerischen Landesrahmenvertrag sollen zukünftig Prüfungsgrundsätze für die Zahlung von Gehältern vereinbart werden, insbesondere die Anforderungen an geeignete Nachweise bei den Vergütungsverhandlungen über die geltend gemachten Personalkosten gem. § 85 Abs. 3 SGB XI i.V.m. § 75 Abs. 2 Nr. 11 SGB XI.

Bei einem „planmäßiger und zielgerichteter“ oder nicht nur vorübergehender Unterschreitung der vereinbarten Personalausstattung wird künftig auch eine nicht „qualitätsgerechte Leistungserbringung“ als unwiderlegbar vermutet (§ 115 Abs. 3a SGB XI n.F.). Dies gilt auch bei Nichtzahlung der der Vergütung zugrunde gelegten Gehälter.

Simon Ebert berichtete außerdem über die derzeitigen Beratungen zur Berücksichtigung einer angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos.

Im Rahmen von Projekten hat xit die Umsetzung von Personalschlüsseln in Rahmendienstpläne sowie die Wirtschaftsplanung durch Unternehmenssulation unterstützt.

 

Für Anfragen und weitere Informationen, wenden Sie sich gerne an Herrn Prof. Dr. Klaus Schellberg.

 

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