Beiträge

Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Personenzentrierung, Teilhabe, Produktivität, Finanzierung im Arbeitsbereich der Behindertenhilfe – ein methodischer Zauberwürfel?

Im Fachbuch Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen (Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Boecker,  Dr. Michael Weber, Nomos Baden-Baden ISBN 978-3-8487-8130-0) setzt sich Stefan Löwenhaupt zusammen mit Bernd Halfar und Daniel Oberholzer mit dem Thema „Personenzentrierung, Teilhabe, Produktivität, Finanzierung im Arbeitsbereich der Behindertenhilfe: ein methodischer Zauberwürfel?“ (S. 103-121) auseinander.

Der Artikel beschäftigt sich mit den Herausforderungen, Fallstricken und Lösungsansätzen für eine personenzentrierte Finanzierung von Teilhabeleistungen im Bereich Arbeit.

Von der ersten Idee bis zur unterzeichneten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung: Bedarfsgerechte Angebotsentwicklung an der Nahtstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Die Welten der Eingliederungshilfe und der Pflege haben sich in den letzten Jahren einander angenähert. Zentrale Treiber dieser Entwicklung: Das Bundesteilhabegesetz sowie das zweite und das dritte Pflegestärkungsgesetz.

Als Konsequenz für die Praxis lässt sich festhalten, dass es zumindest nicht leichter geworden ist, einzelne Leistungen klar einem der beiden Systeme zuzuordnen. Die konkreten Bedarfslagen der Klient:innen einerseits werden durch dieses „Zusammenwachsen“ der beiden Welten recht treffend beschrieben: Menschen mit Behinderung entwickeln zunehmend Bedarfe nach einer pflegerischen Versorgung, unter anderem weil sie aufgrund einer besseren medizinischen Versorgung höhere Lebensalter erreichen. Die Bedarfe Pflegebedürftiger werden gleichzeitig zunehmend teilhabeorientierter.

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Ergebnisse einer xit-Studie im Auftrag der BAG WfbM

Wirkung und Wirksamkeit sind spätestens seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch in der Eingliederungshilfe zentrale Kategorien.

Aber wie gestalten die Bundes­länder diese neuen Steuerungs­instru­mente rahmenvertraglich aus und wie werden sie in die Praxis umgesetzt?

Dieser Frage geht eine Studie nach, die wir im Auftrag der Bun­des­­arbeitsgemeinschaft Werkstätten für be­hinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) durchgeführt haben.

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UMSETZUNG BUNDESTEILHABEGESETZ

ZUKUNFTSFÄHIG — FÜR KLIENT:INNEN UND MITARBEITER:INNEN!

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe grundlegend neu geregelt und ein tiefgreifender fachlicher Paradigmenwechsel eingeleitet. Was bislang mehr als abstrakte Norm erkennbar war, manifestiert sich inzwischen in konkreten Regelungen zur Implementation des BTHG und stellt die Leistungserbringer vor große Herausforderungen.  

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Fachtagung zur Personenzentrierung im BTHG

Prof. Dr. Bernd Halfar wird am 05. September auf einer Fachtagung zur Personenzentrierung im Bundesteilhabegesetz an der Fachhochschule Dortmund referieren. Das Thema des Vortrags lautet: Kann man Werkstätten personenzentriert finanzieren? Ein Blick auf wahrscheinliche Transaktionskosten. Interessierte können sich noch bis zum 15. August anmelden.

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Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen – wie funktioniert’s?

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) stellt Finanzierungsträger und Leistungserbringer in der Sozialwirtschaft vor große Herausforderungen. Während Teile des Gesetzes bereits umgesetzt sind (z.B. Andere Leistungsanbieter und Budget für Arbeit, Verbesserungen im Hinblick auf die Vermögenssituation von Menschen mit Behinderung), stehen zum 01.01.2020 weitere Änderungen an wie z.B. die Neugestaltung der Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung, eine verstärkte Sozialraumorientierung und Individualisierung, verbesserte Wahlmöglichkeiten, das Poolen von Leistungen, die Wirkungs- und Wirksamkeitsorientierung als neue Prüfkategorien für Angebote, die Umstrukturierung des bisherigen stationäen Wohnens in „besondere Wohnformen“ und insbesondere die Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen zur Teilhabe.

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Wie Onlineportale die Sozialwirtschaft revolutionieren könnten

Pflegecheck24, werkstatt-booking.com oder pflegedia.de: Bisher sind es nur fiktive Namen für eine Entwicklung, die für die Sozialwirtschaft eine grundlegende Neuorientierung notwendig machen würde. Eine digitale Plattform für soziale Dienstleistungen, bei der sich Kunden kleinstteilige Angebote online zusammenstellen können, ist nicht nur ein Gedankenspiel von IT-Visionären. Es ist vielmehr der konsequente Weg, neue gesetzliche Rahmenbedingungen, technischen Fortschritt und verändertes Nachfrageverhalten zusammenzubringen. Die xit GmbH begleitet und berät schon jetzt Unternehmen in ihrem Prozess, sich auf die Sozialwirtschaft 4.0 vorzubereiten.

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Wirkungscontrolling als Basis zur strategischen Angebotsentwicklung

xit-Vortrag auf der Werkstätten:Messe 2017

Im Rahmen der Messe hat sich auch wieder die SROI-Familie zusammengefunden. Veranstaltet haben diesen Workshop die BAG WfbM (Martin Kaufmann) und xit (Britta Wagner) gemeinsam.

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Messung der Lebensqualität von Menschen mit mehrfachen und schweren Behinderungen

Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow und xit starten neue Studie

Erstmals führen wir eine Studie zur Messung der wichtigsten Perspektive im Social Return on Investment (SROI 5) in einer Pflege- und Fördereinrichtung durch.

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Simulationsstudie für BAG WfbM zeigt: Teilhabe am Arbeitsleben ist keine Kostenfrage

SROI-Methode zur Alternativkostenrechnung erhellt politische Diskussion zum Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

Teilhabe am Arbeitsleben als Werkstattbeschäftigte/r erfahren zu können, ist Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf außerhalb von Nordrhein-Westfalen oft nicht möglich.

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