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Insolventen in der Sozialwirtschaft 2013 bis 2023

Wer die Ergebnisse der Studie „Controlling in der Sozialwirtschaft 2022“ (Arnold, Heitmann, Moos, Reiss) aufmerksam liest, stellt fest, dass die Themen Liquiditätsplanung und Risikomanagement in vielen sozialwirtschaftlichen Organisationen zum Erhebungszeitpunkt offenbar nur von untergeordneter Bedeutung war. Wie anders ist die Tatsache zu interpretieren, dass in lediglich 64,3% der befragten Organisationen (n=115) den Leitungskräften Reports z. B. zur Liquiditätsplanung in einem monatlichen Turnus zur Verfügung gestellt werden, in mehr als einem Drittel der Organisationen aber diese Informationen nur quartalsweise, halbjährlich oder noch seltener aufbereitet werden (13% nie). Dieser Befund überrascht angesichts von ungünstigen Rahmenbedingungen, wie etwa den Folgen der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs, eines anhaltenden Fach-/Arbeitskräftemangels und umfassender Transformationsprozesse in einigen Feldern der Sozialwirtschaft.
Ist der Verzicht auf eine engmaschige „Liqui-Planung“ bei einem Drittel der sozialwirtschaftlichen Organisationen nun leichtfertige Sorglosigkeit oder gilt felix oeconomia socialis und es ist mehr Luft im System als gedacht, so dass es ausreicht, sich nur „gelegentlich“ mit diesem Thema zu beschäftigen? Die Antwort lautet wie immer: „It depends!“

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BTHG – war da was?

Mittlerweile liegt die Verabschiedung der 1. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes schon mehr als 8 Jahre und die der 3. Reformstufe immerhin auch schon 4 Jahre zurück.

Nach der anfänglichen Aufregung und zahlreichen Befürchtungen scheint es relativ ruhig geworden zu sein um das BTHG. In den meisten Bundesländern sind immer noch nicht alle Neuregelungen konsentiert, geschweige denn umgesetzt (insbesondere soweit es die eigentliche Fachleistung betrifft) und in Sachsen-Anhalt ist der LRV sogar schon wieder einseitig durch den Leistungsträger zum 31.12.2024 gekündigt worden. Also: BTHG – war da was?

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