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Die Kirche wird vermessen, oder: Wo Zahlen und Glauben zusammenkommen

Über die Mengengerüste der Kirche informiert die Kirchenstatistik. Aber benötigt die Kirche auch für die Gestaltung ihrer Zukunft Kennzahlen? Jesus hat zu Petrus doch gesagt: Weide meine Schafe. Er hat nicht gesagt: Zähle meine Schafe. Auch die Wirkung der Kirche lässt sich nicht unbedingt in Zahlen messen. Aber Zahlen sind ein hilfreiches Instrument um den theologischen Auftrag und die ökonomischen Notwendigkeiten kirchlicher Arbeit zu integrieren. Die xit GmbH arbeitet derzeit an zwei Projekten um diese beiden Pole zusammenzubringen.

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Wer liest das noch? Xit erstellt Studie zur Akzeptanz christlicher Zeitschriften

Christliche Medien stehen vor einem grundsätzlichen Dilemma: Wie in vielen anderen Medienmärkten sinken die Auflagenzahlen und Abonnenten werden immer älter. Ein Relaunch mit dem Ziel jüngere Zielgruppen anzusprechen birgt jedoch auch immer die Gefahr, Stammleser abzuschrecken. In diesem Spannungsfeld hat die xit GmbH zusammen mit dem Bonifatius Verlag des Bistums Paderborn eine Studie zur Akzeptanz publizistischer Konzepte durchgeführt.

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Wirkungsmessung als Instrument der Unternehmensplanung

Wie kann Wirkungsmessung als Instrument in die Unternehmensplanung integriert werden? Mit dieser Frage und den daraus resultierenden Implikationen beschäftigten sich Hartmut Springfeld (Werkstätten St. Joseph gGmbH) und Fabio Rössler (xit GmbH) im Rahmen eines gemeinsamen Vortrages auf der Werkstätten:Messe 2019.

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Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen – wie funktioniert’s?

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) stellt Finanzierungsträger und Leistungserbringer in der Sozialwirtschaft vor große Herausforderungen. Während Teile des Gesetzes bereits umgesetzt sind (z.B. Andere Leistungsanbieter und Budget für Arbeit, Verbesserungen im Hinblick auf die Vermögenssituation von Menschen mit Behinderung), stehen zum 01.01.2020 weitere Änderungen an wie z.B. die Neugestaltung der Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung, eine verstärkte Sozialraumorientierung und Individualisierung, verbesserte Wahlmöglichkeiten, das Poolen von Leistungen, die Wirkungs- und Wirksamkeitsorientierung als neue Prüfkategorien für Angebote, die Umstrukturierung des bisherigen stationäen Wohnens in „besondere Wohnformen“ und insbesondere die Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen zur Teilhabe.

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