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Hat der Koalitionsvertrag die Belange von Menschen mit Behinderung im Blick?

Die Koalition bekennt sich zu dem Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, wie es in der UN-Konvention verankert ist. Allerdings nehmen die Ausführungen zu den Belangen von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu anderen sozial- und gesundheitspolitischen Themen  nur wenig Raum ein.  

Inhaltliche Schwerpunkte bilden die

  • Verbesserung der Barrierefreiheit in ganzheitlichem Sinne
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine verstärkte Tätigkeit von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen
  • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen und beim Erwerb digitaler Kompetenzen
  • Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
  • Klärung des Verhältnisses von Eingliederungshilfe und Pflege
  • Weiterentwicklung und Finanzierung von EUTB

Die Formulierungen im Koalitionsvertrag sind sehr allgemein gehalten, enthalten keine konkreten Zielgrößen (Art, Umfang, Intensität der Maßnahmen) oder zeitlichen Fristen. Ein Umsetzungscontrolling ist so kaum möglich.

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Wie adressiert der Koalitionsvertrag die Probleme der Pflegebranche?

Die Pflegebranche befindet sich in einem tiefgreifenden Spannungsfeld, das sowohl personelle als auch finanzielle Dimensionen umfasst. Der zunehmende Fachkräftemangel bringt viele Einrichtungen an ihre Belastungsgrenze. Pflegekräfte arbeiten unter hohem Druck, was nicht nur zu Erschöpfung und einer steigenden Zahl an Burnout-Fällen führt, sondern auch die Attraktivität des Berufs insgesamt mindert. Darunter leidet letztlich auch das Wohlbefinden der Bewohner*innen. Diese Entwicklungen werden durch den demografischen Wandel zusätzlich verschärft: Mit dem bevorstehenden Renteneintritt der Babyboomer-Generation droht ein weiterer Rückgang verfügbarer Arbeits-/Fachkräfte – bei gleichzeitig steigendem Pflegebedarf.

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