Ein Jahr Personalbemessung (PeBeM).
Wie hat sich die Langzeitpflege entwickelt?
Seit Inkrafttreten der neuen Personalbemessung am 1. Juli 2023 – geregelt in § 113c SGB XI – ist inzwischen ein Jahr vergangen. Anlass für uns, im Rahmen einer ersten Zwischenbilanz zu reflektieren, welche Auswirkungen das neue Personalbemessungssystem in der Praxis hat und welche Veränderungen damit einhergegangen sind.
Ziele und Inhalt der neuen PeBeM
Die neue Personalbemessung soll die Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege verbessern. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen einzuführen und den Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, mehr Personal einzusetzen als zuvor.
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