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Hat der Koalitionsvertrag die Belange von Menschen mit Behinderung im Blick?

Die Koalition bekennt sich zu dem Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, wie es in der UN-Konvention verankert ist. Allerdings nehmen die Ausführungen zu den Belangen von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu anderen sozial- und gesundheitspolitischen Themen  nur wenig Raum ein.  

Inhaltliche Schwerpunkte bilden die

  • Verbesserung der Barrierefreiheit in ganzheitlichem Sinne
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine verstärkte Tätigkeit von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen
  • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen und beim Erwerb digitaler Kompetenzen
  • Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
  • Klärung des Verhältnisses von Eingliederungshilfe und Pflege
  • Weiterentwicklung und Finanzierung von EUTB

Die Formulierungen im Koalitionsvertrag sind sehr allgemein gehalten, enthalten keine konkreten Zielgrößen (Art, Umfang, Intensität der Maßnahmen) oder zeitlichen Fristen. Ein Umsetzungscontrolling ist so kaum möglich.

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