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Erstattungen von Mehraufwand durch Corona für stationäre und ambulante Organisationen in der Pflege

Die Corona-Pandemie führt zu deutlichem Mehraufwand in stationären Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten. Dieser Mehraufwand wird durch die Pflegekassen nun refinanziert (§ 150 Abs. 3 SGB XI). Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen kompakt zusammengestellt, welche Kosten berücksichtigt werden können, wie das Verfahren aussieht und was zu beachten ist. Sollten Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei unseren Spezialisten für die Altenpflege: Stefan Löwenhaupt und Johannes Pfahler. Hinweise für den Bereich der Eingliederungshilfe sind in der Bearbeitung.

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