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Aktuelles

Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens nach §113c SGB XI

Das neue Personalbemessungsverfahren in der Alten- und Langzeitpflege, das seit dem 1. Juli 2023 gilt, soll die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Auf Basis bundeseinheitlicher Personalschlüssel wird Einrichtungen die Möglichkeit geboten, eine höhere Personalausstattung mit Pflege- und Betreuungskräften als bisher zu vereinbaren. Das neue Verfahren orientiert sich am Case-Mix und ermöglicht eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung innerhalb der drei Qualifikationsniveaus von Mitarbeitergruppen.
Außerdem soll berücksichtigt werden, dass spätestens bis Dezember 2025 die zusätzlichen Fachkräfte nach §8 Abs. 6 SGB XI sowie die zusätzlichen Hilfskräfte nach §84 Abs. 9 SGB XI in das neue Pflegesatzverfahren übertragen werden müssen.
Papier ist geduldig – damit das neue Personalbemessungssystem tatsächlich auch in der Praxis ankommt, sind umfassende Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu gehört u.a. die Einführung eines neuen Pflegeorganisationssystems, das Prinzipien der Bezugs- und Funktionspflege integriert.

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SDG Kreis

Nachhaltigkeit geht nicht ohne Sozialwirtschaft

Wir behaupten: Nachhaltigkeit geht nicht ohne Sozialwirtschaft. Warum? Weil neun der 17 Sustainable Development Goals die Leistungen der Sozialwirtschaft brauchen, um erreicht oder verbessert zu werden.

Quelle: 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung; www.17ziele.de.

Nachhaltigkeit ist mehr als Ökologie

Dass Nachhaltigkeit mehr ist als nur Wasser sparen, Öko-Strom einzukaufen und Müll zu trennen haben mittlerweile alle verstanden. Nachhaltigkeit wirft das Licht auf die drei großen Säulen Ökologie, Soziales und Governance. Alle müssen mit anpacken, damit die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Develepment Goals SDGs) erreicht werden. Deshalb tasten sich gerade auch viele soziale Organisationen an das Thema Nachhaltigkeit heran. Sie machen erste Erfahrungen mit Wesentlichkeitsanalysen und Nachhaltigkeitsberichten und stellen sich die Frage, was ist unser Beitrag zur Nachhaltigkeit?

Klar, soziale Organisationen beschäftigen Mitarbeitende, konsumieren Güter, produzieren Müll, sind meist auch Inhaber von großen, häufig alten Gebäuden, einem Fuhrpark und größeren Bodenflächen. Hier können sie nachhaltiger agieren. Aber häufig wird ein entscheidender Beitrag der sozialen Organisationen vergessen: Soziale Organisationen sind die Lösung, um soziale Nachhaltigkeit zu fördern.

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CSRD, ESRS und LkSG – Was ist das und betrifft das mich?

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsdebatte sind aktuell vor allem die Begriffe CSRD und ESRS in aller Munde. Doch was steckt hinter diesen Abkürzungen?  

CSRD-Berichterstattung


Die Einführung der Coporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU markiert einen Meilenstein in der einheitlichen Regelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und definiert klare Standards, sowie einen konkreten Berichtsaufbau bekannt als ESRS (European Sustainability Reporting Standard). Ab dem 01.01.2025 wird diese Richtlinie zunächst große Unternehmen von öffentlichem Interesse betreffen, welche auch schon von der Vorgängerregelung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) betroffen waren. Der Einflussbereich der Richtlinie wird über die kommenden Jahre schrittweise erweitert. Schließlich werden ab dem Berichtsjahr 2026 auch Klein- und Mittelunternehmen mit Kapitalmarktorientierung berichtspflichtig sein. Dies wird auch viele Organisationen innerhalb der Sozialwirtschaft betreffen. Insbesondere jene Organisationen, welche in (g)GmbHs organisiert sind. 

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Baum in Kugel eco3

Wesentlichkeitsanalyse

CSRD-Berichterstattung und Wesentlichkeitsanalyse


Die bevorstehende Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU markiert einen Meilenstein in der einheitlichen Regelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und definiert klare Standards, bekannt als ESRS (European Sustainability Reporting Standard). Ab dem 01.01.2025 wird diese Richtlinie zunächst große Unternehmen von öffentlichem Interesse betreffen, welche auch schon von der Vorgängerregelung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) betroffen waren. Der Einflussbereich der Richtlinie wird über die kommenden Jahre schrittweise erweitert. Schließlich werden ab dem Berichtsjahr 2026 auch Klein- und Mittelunternehmen mit Kapitalmarktorientierung berichtspflichtig sein. Dies wird auch viele Organisationen innerhalb der Sozialwirtschaft betreffen; insbesondere jene Organisationen, die (g)GmbHs als Rechtsform aufweisen.  

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Nachhaltigkeitscontrolling in Organisationen der Sozialwirtschaft_Grüner Baum vor grünen Hintergrund

Überblick über Nachhaltigkeitsberichtssysteme

Gängige Nachhaltigkeitsberichtsysteme


Bereits vor der Etablierung der CSRD-Berichterstattung hatte sich eine Vielzahl an Berichtsystemen für die Nachhaltigkeit. Die bekanntesten werden im Folgenden kurz vorgestellt.  

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