CSRD-Anforderungen an die Werkstätten
CSRD-Berichterstattung: Die Anforderungen für Werkstätten
Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie hat deutlich gemacht, dass die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig auch die Sozialwirtschaft umfassen wird. Insbesondere Werkstätten werden aufgrund ihrer Mitarbeiteranzahl, Umsätze und Nähe zur freien Wirtschaft von den neuen Berichtspflichten betroffen sein. Ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen und aussagekräftigen Berichterstattung ist die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse. Diese Analyse hilft, jene Inhalte der EU-Norm (ESRS) zu identifizieren, die speziell für das Unternehmen relevant bzw. wesentlich und daher auch berichtspflichtig sind. Doch wie gelingt eine solche Analyse für Werkstätten? Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Schritte und Praxistipps vor.
Schritt 1: Identifikation der relevanten Stakeholder
Die EU-Vorgaben verlangen, dass Stakeholder der Organisation aktiv in die Ermittlung der relevanten Berichtsinhalte einbezogen werden. Um diesen Prozess zielgerichtet zu gestalten, empfiehlt es sich vorab eine umfassende Stakeholder-Analyse durchzuführen. Wichtige Schritte dabei sind:
- Priorisierung der Stakeholder: Welche Stakeholder sind besonders relevant für die Organisation und sollten in den Prozess miteinbezogen werden?
- Definition der spezifischen Themen für die Befragung: Welche Stakeholder sollten zu welchen Themen der ESRS befragt werden?
- Festlegung des Befragungssettings (z. B. persönlich, online, in Workshops): Wie kann ich die Befragung der verschiedenen Stakeholdergruppen organisieren?
- Durchführung und Auswertung der Befragung
Schritt 2: Bewertung der Auswirkungen
Die Geschäftstätigkeit einer jeden Organisation hat einen Einfluss auf eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsthemen (Inside-Out-Perspektive). Dieser Schritt zielt darauf ab, jene beeinflussten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und den konkreten Einfluss der Geschäftstätigkeit zu definieren (z. B. Co2-Emissionen durch den Geschäftsbetrieb). Sowohl positive als auch negative Auswirkungen werden dabei berücksichtigt. Wichtig ist, das Ausmaß und die Tragweite der Auswirkungen zu bewerten, ebenso die Frage nach ihrer Unumkehrbarkeit oder Behebbarkeit. Auf Basis dieser Analyse kann schließlich entschieden werden, ob ein Thema auf hinsichtlich seiner Auswirkungen wesentlich für die Berichterstattung ist.
Schritt 3: Bewertung von Risiken und Chancen
Nachhaltigkeitsthemen beeinflussen jedoch auch die Geschäftstätigkeit einer Organisation und resultieren in finanzielle Chancen und Risiken für das Unternehmen (Outside-In-Perspektive). In diesem Schritt werden konkrete Risiken und Chancen zu den einzelnen Nachhaltigkeitsthemen definiert und deren Wahrscheinlichkeit, potenzieller Schaden bzw. Nutzen sowie der Zeithorizont analysiert und bewertet.
Am Ende dieses Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse steht die finale Wesentlichkeitsmatrix. Alle Themen, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt oder ihres Risiko- bzw. Chancenpotenzials für das Unternehmen als wesentlich eingestuft werden, sind in der Berichterstattung abzudecken.
Weitere Informationen
Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren wollen, besuchen Sie auch gerne die Online-Veranstaltung der gdw Mitte eG am 12. und 13. November 2024.
Unser Berater Maximilian Bergdolt wird dort ausführlich und praxisnah über das Thema berichten.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Berichterstattung oder der Anfertigung der Wesentlichkeitsanalyse? Wir unterstützen Sie gerne.