CSRD-Anforderungen an die Werkstätten

CSRD-Berichterstattung: Die Anforderungen für Werkstätten

Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie hat deutlich gemacht, dass die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig auch die Sozialwirtschaft umfassen wird. Insbesondere Werkstätten werden aufgrund ihrer Mitarbeiteranzahl, Umsätze und Nähe zur freien Wirtschaft von den neuen Berichtspflichten betroffen sein. Ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen und aussagekräftigen Berichterstattung ist die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse. Diese Analyse hilft, jene Inhalte der EU-Norm (ESRS) zu identifizieren, die speziell für das Unternehmen relevant bzw. wesentlich und daher auch berichtspflichtig sind. Doch wie gelingt eine solche Analyse für Werkstätten? Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Schritte und Praxistipps vor.

Schritt 1: Identifikation der relevanten Stakeholder

Die EU-Vorgaben verlangen, dass Stakeholder der Organisation aktiv in die Ermittlung der relevanten Berichtsinhalte einbezogen werden. Um diesen Prozess zielgerichtet zu gestalten, empfiehlt es sich vorab eine umfassende Stakeholder-Analyse durchzuführen. Wichtige Schritte dabei sind:

  • Priorisierung der Stakeholder: Welche Stakeholder sind besonders relevant für die Organisation und sollten in den Prozess miteinbezogen werden? 
  • Definition der spezifischen Themen für die Befragung: Welche Stakeholder sollten zu welchen Themen der ESRS befragt werden? 
  • Festlegung des Befragungssettings (z. B. persönlich, online, in Workshops): Wie kann ich die Befragung der verschiedenen Stakeholdergruppen organisieren? 
  • Durchführung und Auswertung der Befragung

Schritt 2: Bewertung der Auswirkungen

Die Geschäftstätigkeit einer jeden Organisation hat einen Einfluss auf eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsthemen (Inside-Out-Perspektive). Dieser Schritt zielt darauf ab, jene beeinflussten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und den konkreten Einfluss der Geschäftstätigkeit zu definieren (z. B. Co2-Emissionen durch den Geschäftsbetrieb). Sowohl positive als auch negative Auswirkungen werden dabei berücksichtigt. Wichtig ist, das Ausmaß und die Tragweite der Auswirkungen zu bewerten, ebenso die Frage nach ihrer Unumkehrbarkeit oder Behebbarkeit. Auf Basis dieser Analyse kann schließlich entschieden werden, ob ein Thema auf hinsichtlich seiner Auswirkungen wesentlich für die Berichterstattung ist. 

Schritt 3: Bewertung von Risiken und Chancen

Nachhaltigkeitsthemen beeinflussen jedoch auch die Geschäftstätigkeit einer Organisation und resultieren in finanzielle Chancen und Risiken für das Unternehmen (Outside-In-Perspektive). In diesem Schritt werden konkrete Risiken und Chancen zu den einzelnen Nachhaltigkeitsthemen definiert und deren Wahrscheinlichkeit, potenzieller Schaden bzw. Nutzen sowie der Zeithorizont analysiert und bewertet.

Am Ende dieses Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse steht die finale Wesentlichkeitsmatrix. Alle Themen, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt oder ihres Risiko- bzw. Chancenpotenzials für das Unternehmen als wesentlich eingestuft werden, sind in der Berichterstattung abzudecken.

Weitere Informationen

Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren wollen, besuchen Sie auch gerne die Online-Veranstaltung der gdw Mitte eG am 12. und 13. November 2024.

Unser Berater Maximilian Bergdolt wird dort ausführlich und praxisnah über das Thema berichten. 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Berichterstattung oder der Anfertigung der Wesentlichkeitsanalyse? Wir unterstützen Sie gerne.

Führung in der Sozialwirtschaft: Erfolgreich führen, gemeinsam wachsen

Führung in der Sozialwirtschaft: Erfolgreich führen, gemeinsam wachsen

In der Sozialwirtschaft sind Führungskräfte täglich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Sie müssen knappe Ressourcen managen, hohe soziale Erwartungen erfüllen, sich in einem dichten Netz von gesetzlichen Vorgaben zurechtfinden und gleichzeitig ihre Mitarbeitenden motivieren und fördern. All diese Anforderungen erfordern mehr als nur eine Position mit Verantwortung – sie verlangen nach einer umfassenden Führungskompetenz. Doch was bedeutet es, in diesem komplexen Umfeld erfolgreich zu führen? 

1. Rahmen schaffen: 

Strukturen und klare Richtlinien sind in der Sozialwirtschaft unverzichtbar, um sowohl rechtliche Sicherheit als auch eine hohe Qualität der Arbeit zu gewährleisten. Führungskräfte müssen klare Rahmenbedingungen schaffen, innerhalb derer sich die Mitarbeitenden sicher und frei bewegen können. Diese Strukturen geben Orientierung und sorgen dafür, dass die Ziele der Organisation effizient und zielgerichtet erreicht werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass dieser Rahmen Flexibilität ermöglicht. In einem sich stetig wandelnden Umfeld ist es entscheidend, dass Führungskräfte ihre Strukturen anpassen und Innovationen vorantreiben, ohne die organisatorischen Grundlagen aus den Augen zu verlieren. Dies schafft die Grundlage für produktive, zielgerichtete Arbeit.

2. Vertrauen aufbauen: 

Eine der wichtigsten Eigenschaften erfolgreicher Führungskräfte ist die Fähigkeit, Vertrauen zu schenken. Führung in der Sozialwirtschaft bedeutet, die Mitarbeitenden nicht nur als Erfüllende von Aufgaben zu sehen, sondern als wertvolle Ressourcen, deren Eigenverantwortung gefördert werden sollte. Wer seinen Mitarbeitenden Raum gibt, eigene Entscheidungen zu treffen, stärkt nicht nur deren Selbstbewusstsein, sondern auch die Leistungsbereitschaft und das Engagement des gesamten Teams. Dieser Prozess wird durch agile Arbeitsmethoden und partizipative Entscheidungsprozesse unterstützt. 

3. Fehler als Lernchance: 

In der Sozialwirtschaft wird oft unter großem Druck gearbeitet, und Fehler sind in solchen Umfeldern unvermeidlich. Erfolgreiche Führungskräfte sehen Fehler jedoch nicht als Versagen, sondern als wertvolle Lernchancen. Eine positive Fehlerkultur ist entscheidend, um Innovationen zu fördern und Prozessoptimierungen zu ermöglichen. Führungskräfte, die eine offene Haltung gegenüber Fehlern haben, schaffen ein Arbeitsklima, in dem ihre Teams neue Ansätze ausprobieren und Risiken eingehen können. Dies ist besonders wichtig, um die Herausforderungen in der Sozialwirtschaft erfolgreich zu bewältigen und innovative Lösungen zu finden. Fehler sind ein integraler Bestandteil des Lernens – sowohl für die Führungskräfte selbst als auch für ihre Mitarbeitenden.

4. Geduld und Zeit: 

Weder Führungskompetenz noch Teamdynamiken entstehen über Nacht. Geduld und Zeit sind zentrale Elemente erfolgreicher Führung. Neue Aufgaben, Projekte oder Führungsrollen erfordern eine Einarbeitungsphase – sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Führungskräfte selbst. Echte Entwicklung findet in einem Umfeld statt, in dem Zeit und Raum für Reflexion und persönliches Wachstum zur Verfügung stehen. Führungskräfte müssen akzeptieren, dass sie und ihre Teams kontinuierlich lernen und sich weiterentwickeln, um gemeinsam besser zu werden.


Fazit: Führung ist ein kontinuierlicher Lernprozess

Effektive Führung ist ein lebenslanger Lernprozess. Die Anforderungen in der Sozialwirtschaft verändern sich ständig, und es ist entscheidend, dass Führungskräfte flexibel bleiben und bereit sind, neue Ansätze zu entwickeln. Dieser Lernprozess betrifft nicht nur die Führungskraft selbst, sondern das gesamte Team. Wer als Führungskraft an sich arbeitet, fördert gleichzeitig das Wachstum und die Weiterentwicklung des Teams.

Einladung zur offenen Führungswerkstatt

Wenn Sie als Führungskraft in der Sozialwirtschaft persönlich wachsen und sich weiterentwickeln möchten, laden wir Sie herzlich zur Teilnahme an unserer offenen Führungswerkstatt ein. Die praxisorientierten Ansätze lassen sich direkt in den Berufsalltag integrieren, und Sie erhalten wertvolle Werkzeuge für Ihre tägliche Führungsarbeit. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Führungskräften zu vernetzen und von deren Erfahrungen zu profitieren. 

Der erste Durchgang startet im März 2025, der zweite im September 2025. Für detaillierte Informationen werfen Sie einen Blick in unseren Flyer oder kontaktieren Sie uns für individuelle Lösungen zur internen Führungskräfteentwicklung in Ihrer Organisation. 

Ein Jahr Personalbemessung (PeBeM).
Wie hat sich die Langzeitpflege entwickelt?

Seit Inkrafttreten der neuen Personalbemessung am 1. Juli 2023 – geregelt in § 113c SGB XI – ist inzwischen ein Jahr vergangen. Anlass für uns, im Rahmen einer ersten Zwischenbilanz zu reflektieren, welche Auswirkungen das neue Personalbemessungssystem in der Praxis hat und welche Veränderungen damit einhergegangen sind.

Ziele und Inhalt der neuen PeBeM

Die neue Personalbemessung soll die Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege verbessern. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen einzuführen und den Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, mehr Personal einzusetzen als zuvor.

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Umsetzung der CSRD in das Bundesrecht

Am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Umsetzungsgesetzes der CSRD beschlossen. 

Der Gesetzentwurf sieht eine Umsetzung vor, welche sich relativ stark an den europäischen Vorgaben orientiert. Diese soll „möglichst bürokratiearm“ erfolgen. 

Trotz dieser Vorsätze waren weitreichende Änderungen im HGB, sowie in betroffenen Gesetzen (Aktiengesetz, Genossenschaftsgesetz, Wertpapierhandelsgesetz), sowie in der Wirtschaftsprüferordnung notwendig. Ebenso wurden Anpassungen am LkSG vorgenommen, um Organisationen eine doppelte Berichterstattung in diesem Bereich zu ersparen. 

Nachfolgend werden die wichtigsten Umsetzungen aufgelistet: 

  • Betroffene Unternehmen: die betroffenen Unternehmen werden durch die Vorgaben der Finanzberichterstattung nach § 267 HGB definiert.
  • Befreiung von der Berichtspflicht: mittelgroße Unternehmen können von der Berichtspflicht befreit werden, sofern deren Mutterunternehmen eine konsolidierte Berichterstattung im Rahmen des Konzernlageberichtes vornimmt. Für per Definition große Unternehmen besteht diese Möglichkeit nicht.
  • CSRD und LkSG: Innerhalb des Nachhaltigkeitsberichtes können auch die Berichtspflichten nach LkSG aufgenommen werden. Unternehmen brauchen also nicht zwei Berichte zu verfassen. In diesem Zuge wurde auch die Einreichungspflicht der LkSG zum 31.12.2025 verlängert. 
  • Umfang des Nachhaltigkeitberichtes: Diesbezüglich gelten weiterhin die Vorgaben des ESRS. Der Regierungsentwurf sieht hier keine Änderungen vor. 
  • Prüfung des Berichtes: der Bericht wird durch einen Wirtschaftsprüfer mit „begrenzter Sicherheit“ geprüft. Die EU-Kommission entwickelt hier aktuell Standards, um in den Folgejahren mit „hinreichender Sicherheit“ prüfen zu können. Die in der EU-Richtlinie aufgeführten und zur Prüfung zugelassenen „Erbringer von Bestätigungsleistungen“ werden in Deutschland nicht zur Prüfung berichtigt sein. 

Der Gesetzentwurf hält keinerlei größere Überraschungen bereit, zeigt jedoch endgültig auf, dass die CSRD-Richtlinie auch in Deutschland angekommen ist. Organisationen sollten nun folgende Schritte unternehmen: 

  1. Sind wir berichtspflichtig?
  • Prüfen Sie, ob Ihre Organisation von den Anforderungen nach Umsatz, Bilanzsumme, Mitarbeiterzahl und Organisationsform betroffen ist. 
  1. Welche Themen müssen berichtet werden? 
  • Beginnen Sie mit der Anfertigung einer Wesentlichkeitsanalyse . Diese ist Bestandteil der Berichtserstattung und identifiziert die berichtsrelevanten Themen. 
  1. Aufbau der Controllingsysteme 
  • Bauen Sie ein Nachhaltigkeitscontrolling auf, welches an Ihre bisherigen Controllingsysteme anschließt und die geforderten Daten erheben kann. 
  1. Berichterstattung 

Und wenn Sie sich jetzt denken: Wie sollen wir das alles schaffen? 

Wir helfen gerne!


Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens nach §113c SGB XI

Das neue Personalbemessungsverfahren in der Alten- und Langzeitpflege, das seit dem 1. Juli 2023 gilt, soll die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Auf Basis bundeseinheitlicher Personalschlüssel wird Einrichtungen die Möglichkeit geboten, eine höhere Personalausstattung mit Pflege- und Betreuungskräften als bisher zu vereinbaren. Das neue Verfahren orientiert sich am Case-Mix und ermöglicht eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung innerhalb der drei Qualifikationsniveaus von Mitarbeitergruppen.
Außerdem soll berücksichtigt werden, dass spätestens bis Dezember 2025 die zusätzlichen Fachkräfte nach §8 Abs. 6 SGB XI sowie die zusätzlichen Hilfskräfte nach §84 Abs. 9 SGB XI in das neue Pflegesatzverfahren übertragen werden müssen.
Papier ist geduldig – damit das neue Personalbemessungssystem tatsächlich auch in der Praxis ankommt, sind umfassende Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu gehört u.a. die Einführung eines neuen Pflegeorganisationssystems, das Prinzipien der Bezugs- und Funktionspflege integriert.

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Nachhaltigkeit geht nicht ohne Sozialwirtschaft

Wir behaupten: Nachhaltigkeit geht nicht ohne Sozialwirtschaft. Warum? Weil neun der 17 Sustainable Development Goals die Leistungen der Sozialwirtschaft brauchen, um erreicht oder verbessert zu werden.

Quelle: 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung; www.17ziele.de.

Nachhaltigkeit ist mehr als Ökologie

Dass Nachhaltigkeit mehr ist als nur Wasser sparen, Öko-Strom einzukaufen und Müll zu trennen haben mittlerweile alle verstanden. Nachhaltigkeit wirft das Licht auf die drei großen Säulen Ökologie, Soziales und Governance. Alle müssen mit anpacken, damit die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Develepment Goals SDGs) erreicht werden. Deshalb tasten sich gerade auch viele soziale Organisationen an das Thema Nachhaltigkeit heran. Sie machen erste Erfahrungen mit Wesentlichkeitsanalysen und Nachhaltigkeitsberichten und stellen sich die Frage, was ist unser Beitrag zur Nachhaltigkeit?

Klar, soziale Organisationen beschäftigen Mitarbeitende, konsumieren Güter, produzieren Müll, sind meist auch Inhaber von großen, häufig alten Gebäuden, einem Fuhrpark und größeren Bodenflächen. Hier können sie nachhaltiger agieren. Aber häufig wird ein entscheidender Beitrag der sozialen Organisationen vergessen: Soziale Organisationen sind die Lösung, um soziale Nachhaltigkeit zu fördern.

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CSRD, ESRS und LkSG – Was ist das und betrifft das mich?

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsdebatte sind aktuell vor allem die Begriffe CSRD und ESRS in aller Munde. Doch was steckt hinter diesen Abkürzungen?  

CSRD-Berichterstattung


Die Einführung der Coporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU markiert einen Meilenstein in der einheitlichen Regelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und definiert klare Standards, sowie einen konkreten Berichtsaufbau bekannt als ESRS (European Sustainability Reporting Standard). Ab dem 01.01.2025 wird diese Richtlinie zunächst große Unternehmen von öffentlichem Interesse betreffen, welche auch schon von der Vorgängerregelung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) betroffen waren. Der Einflussbereich der Richtlinie wird über die kommenden Jahre schrittweise erweitert. Schließlich werden ab dem Berichtsjahr 2026 auch Klein- und Mittelunternehmen mit Kapitalmarktorientierung berichtspflichtig sein. Dies wird auch viele Organisationen innerhalb der Sozialwirtschaft betreffen. Insbesondere jene Organisationen, welche in (g)GmbHs organisiert sind. 

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Wesentlichkeitsanalyse

CSRD-Berichterstattung und Wesentlichkeitsanalyse


Die bevorstehende Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU markiert einen Meilenstein in der einheitlichen Regelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und definiert klare Standards, bekannt als ESRS (European Sustainability Reporting Standard). Ab dem 01.01.2025 wird diese Richtlinie zunächst große Unternehmen von öffentlichem Interesse betreffen, welche auch schon von der Vorgängerregelung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) betroffen waren. Der Einflussbereich der Richtlinie wird über die kommenden Jahre schrittweise erweitert. Schließlich werden ab dem Berichtsjahr 2026 auch Klein- und Mittelunternehmen mit Kapitalmarktorientierung berichtspflichtig sein. Dies wird auch viele Organisationen innerhalb der Sozialwirtschaft betreffen; insbesondere jene Organisationen, die (g)GmbHs als Rechtsform aufweisen.  

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Überblick über Nachhaltigkeitsberichtssysteme

Gängige Nachhaltigkeitsberichtsysteme


Bereits vor der Etablierung der CSRD-Berichterstattung hatte sich eine Vielzahl an Berichtsystemen für die Nachhaltigkeit. Die bekanntesten werden im Folgenden kurz vorgestellt.  

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5 Learnings aus unserem Erasmus+ Projekt eco3

Integration von Nachhaltigkeit in Studiengänge der Sozialen Arbeit

eco3 Logo

Von 2020 bis 2023 entwickelten wir mit den vier Hochschulen BABES-BOLYAI University, FH Campus Wien, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt und University of Ostrava, sowie dem österreichischen Experten für Ökologie akaryon GmbH, in über 1.300 Stunden Lehr- und Lernmaterial für Nachhaltigkeit. Sie werden bereits in der Lehre für Studiengänge der Sozialen Arbeit oder verwandte Studiengänge (z.B. Sozial- und Gesundheitswirtschaft, Sozialmanagement) eingesetzt. Die Inhalte basieren auf fundierten wissenschaftlichen Ergebnissen und verbinden Nachhaltigkeit, Sozialmanagement und moderne Lern- und Lehrmethoden.

Die Materialien für die Lehre zu allem rund um Nachhaltigkeit in der Sozialwirtschaft stehen zum kostenfreien Download auf der Projekt-Homepage bereit. Sie können auch für organisationsinterne oder auch persönliche Weiterbildung genutzt werden.

Wir wollen nun nochmal unsere Learnings aus dem transnationalen Projekt zur Nachhaltigkeit in der Sozialwirtschaft eco3 mit Ihnen teilen.

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