CSRD, ESRS und LkSG – Was ist das und betrifft das mich?

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsdebatte sind aktuell vor allem die Begriffe CSRD und ESRS in aller Munde. Doch was steckt hinter diesen Abkürzungen?  


CSRD-Berichterstattung


Die Einführung der Coporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU markiert einen Meilenstein in der einheitlichen Regelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und definiert klare Standards, sowie einen konkreten Berichtsaufbau bekannt als ESRS (European Sustainability Reporting Standard). Ab dem 01.01.2025 wird diese Richtlinie zunächst große Unternehmen von öffentlichem Interesse betreffen, welche auch schon von der Vorgängerregelung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) betroffen waren. Der Einflussbereich der Richtlinie wird über die kommenden Jahre schrittweise erweitert. Schließlich werden ab dem Berichtsjahr 2026 auch Klein- und Mittelunternehmen mit Kapitalmarktorientierung berichtspflichtig sein. Dies wird auch viele Organisationen innerhalb der Sozialwirtschaft betreffen. Insbesondere jene Organisationen, welche in (g)GmbHs organisiert sind. 

Die nachstehende Graphik gibt Auskunft, welche Kriterien gelten und welche Unternehmen wann berichtspflichtig sind.  



Umsetzung der Berichtspflicht in Deutschland

Nach EU-Vorgabe müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie bis Juni 2024 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wurde für diese Umsetzung kürzlich der Referentenentwurf vorgelegt. Klar wurde hierbei vor allem, dass die Bundesregierung in Ihrer Gesetzgebung eine 1:1 Umsetzung der CSRD-Vorschriften anstrebt. Dies bedeutet insbesondere, dass keine zusätzlichen Maßnahmen, welche die Richtlinie der EU überschreiten, im Rahmen der Umsetzung geplant sind. Gleichzeitig sind entsprechende Verankerungen im HGB, sowie Anpassungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geplant.  

Wie muss berichtet werden und wer prüft den Bericht?

Durch die Verbindungen mit dem HGB wurde primär definiert, dass der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht in deutscher Umsetzung Teil des Lageberichtes sein wird. Der Nachhaltigkeitsbericht soll auch geprüft werden. Dies erfolgt nach jetzigem Stand durch einen externen Abschlussprüfer, aber auch durch interne Prüfausschüsse bzw. Aufsichtsräte. Die externe Prüfung orientiert sich hierbei an dem EU-Standard zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, welcher voraussichtlich 2026 veröffentlicht wird. Als Übergangslösung werden die Richtlinien ISAE 3000 in überarbeiteter Form, sowie ISEA 3410 und ISSA 5000 verwendet. 

Was wird geprüft?

Geprüft wird, insbesondere ob die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation dem vorgegebenen Standard der ESRS entspricht. Es wird demnach geprüft, ob und in welcher Form die erforderlichen Verfahren zur Berichtserstellung (v.a. Wesentlichkeitsanalyse) durchgeführt wurden und ob die Angabepflichten, welche das ESRS definiert im Bericht enthalten sind. Ebenso muss der Bericht nach ESEF-Vorschriften getaggt werden, um maschinell lesbar zu sein. Das Ergebnis der Prüfung wird mit “begrenzter Sicherheit” präsentiert. Inhalt des Prüfberichtes wird vor allem die Art, der Umfang und das Ergebnis der Prüfung darstellen.  

Entfällt der BAFA-Bericht im Rahmen der LkSG?

Um eine doppelte Berichterstattung weitestgehend zu vermeiden ist derzeit ein Entfall der Berichtspflicht im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes in Diskussion, da die entsprechenden Daten zur Lieferkette ja bereits im Rahmen der CSRD-Berichterstattung abgedeckt werden. Dieser Plan mag lobenswert erscheinen, da den Organisationen so effektiv eine Arbeitserleichterung gewährt werden kann. Jedoch muss hierbei beachtet werden, dass dies nur die Berichtspflicht, jedoch nicht sämtliche weiteren Sorgfaltspflichten der LkSG betrifft. Ebenso muss festgehalten werden, dass die CSRD-Berichterstattung nur wenige Angaben zur Lieferkette, welche zusätzlich im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse noch als “nicht wesentlich” definiert werden können enthält. Eine entsprechende Umsetzung diesbezüglich muss deshalb deutlich ausformuliert werden 

Shortlist der Abkürzungen

International Standard on Assurance Engangement

European Sustainability Reporting Standards

Corporate Sustainability Reporting Directive

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Non-Financial Reporting Directive