xit GmbH erarbeitet Vorschlag zur Neuberechnung des Minderleistungsausgleichs
Das Thema ist für Integrations- und Inklusionsfirmen allgegenwärtig: Die Grundlage für die Berechnung des Ausgleichs für Minderleistung einzelner Mitarbeitender ist oft intransparent, nicht nachvollziehbar und lässt betriebliche Besonderheiten außer Acht. Ein kompliziertes Problem dem sich die xit GmbH derzeit in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsbetriebe Hessen e.V. widmet – und dabei eine überraschend einfache Lösung vorschlägt.