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BTHG – war da was?

Mittlerweile liegt die Verabschiedung der 1. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes schon mehr als 8 Jahre und die der 3. Reformstufe immerhin auch schon 4 Jahre zurück.

Nach der anfänglichen Aufregung und zahlreichen Befürchtungen scheint es relativ ruhig geworden zu sein um das BTHG. In den meisten Bundesländern sind immer noch nicht alle Neuregelungen konsentiert, geschweige denn umgesetzt (insbesondere soweit es die eigentliche Fachleistung betrifft) und in Sachsen-Anhalt ist der LRV sogar schon wieder einseitig durch den Leistungsträger zum 31.12.2024 gekündigt worden. Also: BTHG – war da was?

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Von der ersten Idee bis zur unterzeichneten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung: Bedarfsgerechte Angebotsentwicklung an der Nahtstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Die Welten der Eingliederungshilfe und der Pflege haben sich in den letzten Jahren einander angenähert. Zentrale Treiber dieser Entwicklung: Das Bundesteilhabegesetz sowie das zweite und das dritte Pflegestärkungsgesetz.

Als Konsequenz für die Praxis lässt sich festhalten, dass es zumindest nicht leichter geworden ist, einzelne Leistungen klar einem der beiden Systeme zuzuordnen. Die konkreten Bedarfslagen der Klient:innen einerseits werden durch dieses „Zusammenwachsen“ der beiden Welten recht treffend beschrieben: Menschen mit Behinderung entwickeln zunehmend Bedarfe nach einer pflegerischen Versorgung, unter anderem weil sie aufgrund einer besseren medizinischen Versorgung höhere Lebensalter erreichen. Die Bedarfe Pflegebedürftiger werden gleichzeitig zunehmend teilhabeorientierter.

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