Von der ersten Idee bis zur unterzeichneten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung: Bedarfsgerechte Angebotsentwicklung an der Nahtstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Die Welten der Eingliederungshilfe und der Pflege haben sich in den letzten Jahren einander angenähert. Zentrale Treiber dieser Entwicklung: Das Bundesteilhabegesetz sowie das zweite und das dritte Pflegestärkungsgesetz.

Als Konsequenz für die Praxis lässt sich festhalten, dass es zumindest nicht leichter geworden ist, einzelne Leistungen klar einem der beiden Systeme zuzuordnen. Die konkreten Bedarfslagen der Klient:innen einerseits werden durch dieses „Zusammenwachsen“ der beiden Welten recht treffend beschrieben: Menschen mit Behinderung entwickeln zunehmend Bedarfe nach einer pflegerischen Versorgung, unter anderem weil sie aufgrund einer besseren medizinischen Versorgung höhere Lebensalter erreichen. Die Bedarfe Pflegebedürftiger werden gleichzeitig zunehmend teilhabeorientierter.

Andererseits stellt es Leistungserbringer vor große Herausforderungen, dem Anspruch des BTHG „Leistungen, wie aus einer Hand“ zu bieten auch gerecht zu werden: Angesichts der hohen Komplexität und den nicht eindeutig geschliffenen Reibungspunkten zwischen der Leistungserbringung nach SGB IX und SGB XI, wird die Weiterentwicklung vorhandener Angebote oder die Entwicklung neuer Angebote alles andere als zum Selbstläufer.

Ambulante Pflegedienste mit Fokus auf Menschen mit Behinderung, Tagesstruktur-/Tagespflegeangebote mit kombinierter Finanzierung, ambulante Wohngemeinschaften in Kombination mit ambulanten Pflegediensten, Pflegeeinrichtung mit ergänzendem EGH-Zuschlag – ungleich ob in stationären Einrichtungen oder in ambulanten Settings: Die denkbaren Mittel und Wege, vorhandene Bedarfe der Klient:innen zu decken sind vielzählig.

Dass die Leitplanken dieses Wegs bisher nicht an allen Stellen sehr eng gesetzt sind, erweist sich erfahrungsgemäß als Chance für den Leistungserbringer – mitzugestalten. Ein Angebot, das inhaltlich klar nach den bisher ungedeckten Bedarfen der Klient:innen gestrickt ist, und hinter dem ein frühzeitig gemeinsam mit den zuständigen Kostenträgern austariertes  Leistungs- und Finanzierungskonzept steckt, wirkt hier gewinnbringend für alle Beteiligten. Wenn Sie auf der Suche nach Weggefährten sind, sprechen Sie uns gerne an!

Wir begleiten sie an der Nahtstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege bei der Entwicklung neuer Angebote und dem Austausch mit dem Kostenträger. Vom ersten, methodengeleiteten Ideenfindungsworkshop bis hin zur fertig unterzeichneten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung.