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Leistungssteuerung im Kontext des BTHG als kybernetischer Regelkreis

Mit dem BTHG wurden in der Eingliederungshilfe die Parameter für die Steuerung der Leistungen neu justiert. Dafür sind zwei Größen von besonderer Relevanz, die Personenzentrierung und die Wirkungs- bzw. Wirksamkeitsmessung.

Beide Aspekte sind eng miteinander verknüpft. Die Personenzentrierung ist Treiber für Inhalte und Formen der Leistungserbringung. Demgegenüber geben Wirkungs- und Wirksamkeitsmessung Auskunft auf folgende Fragen: Ist erstens der Assistenzbedarf gedeckt, wurden zweitens die Ziele/Wünsche von Menschen mit Behinderung erreicht (individuelle Wirkung) und ist drittens das jeweils etablierte Angebot einer Sozialen Organisation dazu geeignet, die fachlichen Ziele zu erreichen (Wirksamkeit des Angebots)?

Da die Finanzierungsträger beide Größen maßgeblich beeinflussen – die fachlichen Ziele (Assistenzbedarfe, Ziele/Wünsche) über die Gesamtplanung und das Ergebnis der fachlichen Intervention über die Wirkung- bzw. Wirksamkeitsmessung – ist es sinnvoll sich mit der Frage zu beschäftigen, an welchen Stellen im Teilhabeprozess welche Steuerungsaspekte von Bedeutung sind. Heuristisch hilfreich ist es dabei, den Teilhabeprozess als kybernetischen Regelkreis zu verstehen.

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Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Ist Personenzentrierung wirklich gewollt?

Ein zentrales Anliegen des BTHG ist die fachliche Neuausrichtung in der Eingliederungshilfe. Damit ist gemeint, dass die individuellen Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung ausschlaggebend für die Ausrichtung der Unterstützungsarbeit sein sollen.

Strukturen, Organisationsformen und die Leistungserbringung sollen so flexibel gestaltet sein, dass die Unterstützung individuell – personenzentriert – auf den behinderten Menschen zugeschnitten werden kann.

Die Umsetzung des Paradigmenwechsels stellt deshalb nicht nur eine pädagogische Anforderung dar, sondern hat auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte Organisation und muss in der strategischen Ausrichtung der Sozialunternehmen verankert werden.

Wie dies gelingen kann, ist Gegenstand des Artikels der Kollegin Monika Sippel im Fachbuch Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen (S. 187-197, Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Boecker,  Dr. Michael Weber, Nomos ISBN 978-3-8487-8130-0).

Von der ersten Idee bis zur unterzeichneten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung: Bedarfsgerechte Angebotsentwicklung an der Nahtstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Die Welten der Eingliederungshilfe und der Pflege haben sich in den letzten Jahren einander angenähert. Zentrale Treiber dieser Entwicklung: Das Bundesteilhabegesetz sowie das zweite und das dritte Pflegestärkungsgesetz.

Als Konsequenz für die Praxis lässt sich festhalten, dass es zumindest nicht leichter geworden ist, einzelne Leistungen klar einem der beiden Systeme zuzuordnen. Die konkreten Bedarfslagen der Klient:innen einerseits werden durch dieses „Zusammenwachsen“ der beiden Welten recht treffend beschrieben: Menschen mit Behinderung entwickeln zunehmend Bedarfe nach einer pflegerischen Versorgung, unter anderem weil sie aufgrund einer besseren medizinischen Versorgung höhere Lebensalter erreichen. Die Bedarfe Pflegebedürftiger werden gleichzeitig zunehmend teilhabeorientierter.

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