Beiträge

Leistungssteuerung im Kontext des BTHG als kybernetischer Regelkreis

Mit dem BTHG wurden in der Eingliederungshilfe die Parameter für die Steuerung der Leistungen neu justiert. Dafür sind zwei Größen von besonderer Relevanz, die Personenzentrierung und die Wirkungs- bzw. Wirksamkeitsmessung.

Beide Aspekte sind eng miteinander verknüpft. Die Personenzentrierung ist Treiber für Inhalte und Formen der Leistungserbringung. Demgegenüber geben Wirkungs- und Wirksamkeitsmessung Auskunft auf folgende Fragen: Ist erstens der Assistenzbedarf gedeckt, wurden zweitens die Ziele/Wünsche von Menschen mit Behinderung erreicht (individuelle Wirkung) und ist drittens das jeweils etablierte Angebot einer Sozialen Organisation dazu geeignet, die fachlichen Ziele zu erreichen (Wirksamkeit des Angebots)?

Da die Finanzierungsträger beide Größen maßgeblich beeinflussen – die fachlichen Ziele (Assistenzbedarfe, Ziele/Wünsche) über die Gesamtplanung und das Ergebnis der fachlichen Intervention über die Wirkung- bzw. Wirksamkeitsmessung – ist es sinnvoll sich mit der Frage zu beschäftigen, an welchen Stellen im Teilhabeprozess welche Steuerungsaspekte von Bedeutung sind. Heuristisch hilfreich ist es dabei, den Teilhabeprozess als kybernetischen Regelkreis zu verstehen.

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Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Ist Personenzentrierung wirklich gewollt?

Ein zentrales Anliegen des BTHG ist die fachliche Neuausrichtung in der Eingliederungshilfe. Damit ist gemeint, dass die individuellen Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung ausschlaggebend für die Ausrichtung der Unterstützungsarbeit sein sollen.

Strukturen, Organisationsformen und die Leistungserbringung sollen so flexibel gestaltet sein, dass die Unterstützung individuell – personenzentriert – auf den behinderten Menschen zugeschnitten werden kann.

Die Umsetzung des Paradigmenwechsels stellt deshalb nicht nur eine pädagogische Anforderung dar, sondern hat auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte Organisation und muss in der strategischen Ausrichtung der Sozialunternehmen verankert werden.

Wie dies gelingen kann, ist Gegenstand des Artikels der Kollegin Monika Sippel im Fachbuch Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen (S. 187-197, Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Boecker,  Dr. Michael Weber, Nomos ISBN 978-3-8487-8130-0).

Die Brücke schlagen zwischen Controlling und Entgeltverhandlungen:
Potenziale und Grenzen der Verdrahtung zweier Welten

Jede neue Entgeltverhandlung beansprucht in sozialwirtschaftlichen Organisationen viele Personalressourcen: Mit einem hohen Maß an händischer Fleißarbeit und umfangreichen Kalkulationen müssen die Zahlenwerke aus den beiden Welten „Controlling“ und „Finanzierung“ wieder aufwendig in Einklang gebracht werden, damit Entgeltverhandlungen zielführend aufgenommen und abgeschlossen werden können. Dieser jährlich anfallende Aufwand lässt sich reduzieren, indem die Finanzierungslogik dauerhaft im Controlling verankert wird. Sowohl die Potenziale und Grenzen als auch die kritischen Erfolgsfaktoren für das Gelingen einer solchen dauerhaften Verzahnung beider Welten in sozialwirtschaftlichen Organisationen wollen wir Ihnen im Folgenden darstellen.

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Von der ersten Idee bis zur unterzeichneten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung: Bedarfsgerechte Angebotsentwicklung an der Nahtstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Die Welten der Eingliederungshilfe und der Pflege haben sich in den letzten Jahren einander angenähert. Zentrale Treiber dieser Entwicklung: Das Bundesteilhabegesetz sowie das zweite und das dritte Pflegestärkungsgesetz.

Als Konsequenz für die Praxis lässt sich festhalten, dass es zumindest nicht leichter geworden ist, einzelne Leistungen klar einem der beiden Systeme zuzuordnen. Die konkreten Bedarfslagen der Klient:innen einerseits werden durch dieses „Zusammenwachsen“ der beiden Welten recht treffend beschrieben: Menschen mit Behinderung entwickeln zunehmend Bedarfe nach einer pflegerischen Versorgung, unter anderem weil sie aufgrund einer besseren medizinischen Versorgung höhere Lebensalter erreichen. Die Bedarfe Pflegebedürftiger werden gleichzeitig zunehmend teilhabeorientierter.

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Ergebnisse einer xit-Studie im Auftrag der BAG WfbM

Wirkung und Wirksamkeit sind spätestens seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch in der Eingliederungshilfe zentrale Kategorien.

Aber wie gestalten die Bundes­länder diese neuen Steuerungs­instru­mente rahmenvertraglich aus und wie werden sie in die Praxis umgesetzt?

Dieser Frage geht eine Studie nach, die wir im Auftrag der Bun­des­­arbeitsgemeinschaft Werkstätten für be­hinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) durchgeführt haben.

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Herzlich willkommen bei der xit: Interview mit unserer neuen Kollegin Monika Sippel

Frau Sippel ist seit dem 01.01.2022 neu bei uns im Team. Auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung in leitenden Positionen und ihrer Expertise in der Eingliederungshilfe unterstützt sie uns beim Thema BTHG-Transformation, speziell bei der Entwicklung von Leistungssystematiken, Angeboten, Konzepten sowie Organisationsstrukturen und Prozessen.

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UMSETZUNG BUNDESTEILHABEGESETZ

ZUKUNFTSFÄHIG — FÜR KLIENT:INNEN UND MITARBEITER:INNEN!

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe grundlegend neu geregelt und ein tiefgreifender fachlicher Paradigmenwechsel eingeleitet. Was bislang mehr als abstrakte Norm erkennbar war, manifestiert sich inzwischen in konkreten Regelungen zur Implementation des BTHG und stellt die Leistungserbringer vor große Herausforderungen.  

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Seminar: Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe (03.11.2021)

Nachdem die erste Veranstaltung so viel positive Resonanz bekommen hat, bieten wir erneut gemeinsam mit der rosenbaum nagy unternehmensberatung GmbH ein Seminar zur Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe an.

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Optimierte Wirkungsmessung: xit integriert ICF in SROI 5

Der SROI 5 der xit GmbH steht seit Jahren für passgenaue und methodisch saubere Wirkungsmessung in der Eingliederungshilfe. Und wie überall gilt auch hier: Nur wer beweglich bleibt, kann aktuellste Entwicklungen in seiner Arbeit umsetzen. Für die Sozialwirtschaft sind insbesondere die Neuerungen des BTHG drängend. Und genau aus diesem Grund wurde der SROI 5 intern weiterentwickelt und im Bezug auf die Kategorien aus der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) erweitert.

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Wirkungsmessung als Instrument der Unternehmensplanung

Wie kann Wirkungsmessung als Instrument in die Unternehmensplanung integriert werden? Mit dieser Frage und den daraus resultierenden Implikationen beschäftigten sich Hartmut Springfeld (Werkstätten St. Joseph gGmbH) und Fabio Rössler (xit GmbH) im Rahmen eines gemeinsamen Vortrages auf der Werkstätten:Messe 2019.

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