UMSETZUNG BUNDESTEILHABEGESETZ

ZUKUNFTSFÄHIG — FÜR KLIENT:INNEN UND MITARBEITER:INNEN!

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe grundlegend neu geregelt und ein tiefgreifender fachlicher Paradigmenwechsel eingeleitet. Was bislang mehr als abstrakte Norm erkennbar war, manifestiert sich inzwischen in konkreten Regelungen zur Implementation des BTHG und stellt die Leistungserbringer vor große Herausforderungen.  

Bei diesem Transformationsprozess bewegen sich alle Beteiligte auf Neuland, deshalb sind Kreativität, Mut zu Innovation und Geschick beim Management des Veränderungsprozesses gefragt. Die in den meisten Bundesländern geschaffene Übergangsphase für die Umstellung auf das BTHG kann und sollte genutzt werden, um die finanziellen, fachlichen, organisatorischen und personellen Themen zu klären und auf den Weg zu bringen. 

Unser Angebot: Wir machen mit Ihnen gemeinsam Ihre Organisation zukunftsfähig!

Aufgrund zahlreicher Projekte in verschiedenen Bundesländern haben wir einen guten Überblick über die Praxis der Leistungserbringung, über die unterschiedlichen Perspektiven von Finanzierungsträgern und Leistungserbringern in den Bundesländern, die unterschiedlichen Ansätze zur Umsetzung des BTHG.

Wir unterstützen Sie bei diesen Themen:

  • Strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens
  • Weiterentwicklung Ihres Leistungsprofils
  • Finanzierungsumstellung
  • Entwicklung von fachlichen Konzepten
  • Organisatorische Anpassungen und Neustrukturierungen
  • Umsetzung von Innovationen …. 

Ausführliche Informationen finden Sie in diesem Flyer zum Download:

Für mehr Informationen steht Ihnen Stefan Löwenhaupt gerne zur Verfügung.