Beiträge

Leistungssteuerung im Kontext des BTHG als kybernetischer Regelkreis

Mit dem BTHG wurden in der Eingliederungshilfe die Parameter für die Steuerung der Leistungen neu justiert. Dafür sind zwei Größen von besonderer Relevanz, die Personenzentrierung und die Wirkungs- bzw. Wirksamkeitsmessung.

Beide Aspekte sind eng miteinander verknüpft. Die Personenzentrierung ist Treiber für Inhalte und Formen der Leistungserbringung. Demgegenüber geben Wirkungs- und Wirksamkeitsmessung Auskunft auf folgende Fragen: Ist erstens der Assistenzbedarf gedeckt, wurden zweitens die Ziele/Wünsche von Menschen mit Behinderung erreicht (individuelle Wirkung) und ist drittens das jeweils etablierte Angebot einer Sozialen Organisation dazu geeignet, die fachlichen Ziele zu erreichen (Wirksamkeit des Angebots)?

Da die Finanzierungsträger beide Größen maßgeblich beeinflussen – die fachlichen Ziele (Assistenzbedarfe, Ziele/Wünsche) über die Gesamtplanung und das Ergebnis der fachlichen Intervention über die Wirkung- bzw. Wirksamkeitsmessung – ist es sinnvoll sich mit der Frage zu beschäftigen, an welchen Stellen im Teilhabeprozess welche Steuerungsaspekte von Bedeutung sind. Heuristisch hilfreich ist es dabei, den Teilhabeprozess als kybernetischen Regelkreis zu verstehen.

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Den Überblick bewahren über den Flickenteppich „Finanzierung in der stationären Altenhilfe“

In den letzten Jahren ist die Zahl an verschiedenen Finanzierungsquellen für das Personal in der stationären Altenhilfe auf eine beinahe zweistellige Zahl angewachsen. Sie im Blick zu behalten und deren Potenziale für die eigenen Organisation nutzbar zu machen – Kernanforderungen an ein zeitgemäßes Controllingsystem in stationären Pflegeeinrichtungen….

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UMSETZUNG BUNDESTEILHABEGESETZ

ZUKUNFTSFÄHIG — FÜR KLIENT:INNEN UND MITARBEITER:INNEN!

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe grundlegend neu geregelt und ein tiefgreifender fachlicher Paradigmenwechsel eingeleitet. Was bislang mehr als abstrakte Norm erkennbar war, manifestiert sich inzwischen in konkreten Regelungen zur Implementation des BTHG und stellt die Leistungserbringer vor große Herausforderungen.  

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