Beiträge

Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen – wie funktioniert’s?

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) stellt Finanzierungsträger und Leistungserbringer in der Sozialwirtschaft vor große Herausforderungen. Während Teile des Gesetzes bereits umgesetzt sind (z.B. Andere Leistungsanbieter und Budget für Arbeit, Verbesserungen im Hinblick auf die Vermögenssituation von Menschen mit Behinderung), stehen zum 01.01.2020 weitere Änderungen an wie z.B. die Neugestaltung der Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung, eine verstärkte Sozialraumorientierung und Individualisierung, verbesserte Wahlmöglichkeiten, das Poolen von Leistungen, die Wirkungs- und Wirksamkeitsorientierung als neue Prüfkategorien für Angebote, die Umstrukturierung des bisherigen stationäen Wohnens in „besondere Wohnformen“ und insbesondere die Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen zur Teilhabe.

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Was sind die Pläne der GroKo in den Bereichen Eingliederungshilfe und Pflege?

Noch ist nicht klar, ob sie auch wirklich kommt, die GroKo, weil die SPD-Mitglieder noch darüber entscheiden müssen, ob die im Koalitionsvertrag dokumentierten  Verhandlungsergebnisse für eine Zusammenarbeit mit der CDU/CSU tragen. Die Bekanntgabe des Mitgliedervotums ist für den 4. März 2018 geplant.
Für den Fall, dass die SPD-Mitglieder den Weg für die Groko freigeben, lassen sich dem Koalitionsvertrag Hinweise auf die Pläne der Koalitionäre für die kommenden dreieinhalb Jahre entnehmen. Wir waren optimistisch und haben für Eingliederungshilfe und Pflege die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst und kurz kommentiert.

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Werkstatt und Wohnen: Lebensqualität als Indikator für die Wirksamkeit sozialer Dienstleistungen – 2 Fachbeiträge erschienen

Die Bank für Sozialwirtschaft veröffentlicht in ihrer Kundenzeitschrift BFS-Info monatlich einen Fachbeitrag zu aktuellen Themen der Sozialwirtschaft.
In den Ausgaben August und September 2017 finden Sie einen zweiteiligen Fachbeitrag zu „Lebensqualität als Indikator für die Wirksamkeit sozialer Dienstleistungen“, in denen wir unseren Ansatz und die Umsetzung in Projekten vorstellen.

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Personenzentrierte Hilfen – Konsequenzen für das Management von Sozialunternehmen

Klaus Schellberg, Evangelische Hochschule Nürnberg, xit gmbh forschen.planen.beraten

Zusammenfassung
Mit ICF, UN-Behindertenrechtskonvention und dem entstehenden Bundesteilhabegesetz findet die Personenzentrierung Einzug in die Eingliederungshilfe. Verschiedene Modellprojekte deuten bereits an, wie durch personenzentrierte Leistungs- und Finanzierungssysteme die Leistungsplanung und die Finanzierung der Leistungen erfolgen könnten. Hieraus lässt sich auf die notwendigen Konsequenzen für das Management von Sozialunternehmen schließen. 
So wird insbesondere das integrierte Prozessmanagement, differenzierte Leistungsangebote und die Anlagerung von Profilmerkmalen in jedem Leistungsangebot notwendig werden. Die Anforderungen an das Personal- und Immobilienmanagement werden steigen. Der Entwicklung eines Planungsinstrumentes, das eine quantifizierbare individuelle Hilfebedarfseinschätzung ermöglicht, wird zentrale Bedeutung zukommen. In der Folge werden auch die Vertragsgestaltung mit öffentlichen Leistungsträgern sowie die Berücksichtigung von Wagniszuschlägen in Entgeltverhandlungen neu bedacht werden müssen.

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