Was sind die Pläne der GroKo in den Bereichen Eingliederungshilfe und Pflege?

Noch ist nicht klar, ob sie auch wirklich kommt, die GroKo, weil die SPD-Mitglieder noch darüber entscheiden müssen, ob die im Koalitionsvertrag dokumentierten  Verhandlungsergebnisse für eine Zusammenarbeit mit der CDU/CSU tragen. Die Bekanntgabe des Mitgliedervotums ist für den 4. März 2018 geplant.
Für den Fall, dass die SPD-Mitglieder den Weg für die Groko freigeben, lassen sich dem Koalitionsvertrag Hinweise auf die Pläne der Koalitionäre für die kommenden dreieinhalb Jahre entnehmen. Wir waren optimistisch und haben für Eingliederungshilfe und Pflege die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst und kurz kommentiert.

1. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Neben der intensiven Begleitung der Umsetzung des BTHG, so ist im Koalitionsvertrag zu lesen, soll insbesondere die Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben gefördert werden. Dieser Punkt steht ganz oben auf der Vorhabenliste.

  • In diesem Zusammenhang soll „die Einführung eines Budgets für Ausbildung“ zumindest geprüft werden. Bereits im Rahmen der Verhandlungen zum BTHG hatten viele Verbände ein solches Instrument gefordert, weil nicht nachvollziehbar sei, weshalb es ein Budget für Arbeit, aber keines für die Ausbildung gebe solle. Diese Forderung konnte sich im Gesetzgebungsverfahren aber nicht durchsetzen.
  • Des weiteren soll mit den „Akteuren der Arbeitsmarktpolitik“ geklärt werden, wie  Teilqualifizierungen einen Beitrag leisten können, auch Menschen mit Beeinträchtigungen, die als nicht ausbildungsfähig gelten, einen schrittweisen Einstieg in eine anerkannte Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder § 42m Handwerksordnung (HwO) zu ermöglichen. In diesem Bereich gibt es bereits seit einigen Jahren Bemühungen und Initiativen, die auf modulare Bildungsangebote und entsprechende Kompetenz-/Bildungsnachweise setzen. Eine systematische Absicherung dieser Initiativen dürfte hilfreich sein.
  • Einen relativ breiten Raum nimmt der Bereich der Vermittlung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ein. Hier sollen zunächst noch einmal die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen genau analysiert und anschließend passgenaue Unterstützungsangebote entwickelt werden. Wir sind gespannt, ob durch die neuen Studien auch neues Wissen generiert wird. Konkret geplant ist in diesem Zusammenhang auch die Wiedereinführung einer Meldepflicht an die Arbeitsagenturen für offene Stellen im öffentlichen Dienst, die von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt waren. Hier soll offensichtlich sichergestellt werden, dass zumindest die öffentliche Hand ihren Verpflichtungen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung nachkommt. Die 5%-Quote (bei mehr als 20 Mitarbeitern), wird übrigens auch von manchen Unternehmen in der Sozialwirtschaft nicht erreicht, wie Analysen immer wieder zeigen.
  • Sehr allgemein gehalten sind die Aussagen zu den Inklusionsbetrieben, die man „weiter fördern“ möchte und zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die man dabei unterstützen möchte, ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln. Man darf gespannt sein, in welcher Form Förderung und Unterstützung hier gewährt werden.
  • Verbessert werden soll der Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Leistungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation, hier wird insbesondere bei Menschen mit psychischer Erkrankung ein Nachholbedarf gesehen. Diese Zielgruppe, so hört man von Anbietern beruflicher Rehabilitationsleistungen, hat in den letzten Jahren tatsächlich an Bedeutung gewonnen. Dies korrespondiert mit allen Befunden aus Studien von Krankenkassen zu den Ursachen für Krankheitstage von Mitarbeitenden. Tendenziell dürften sich Initiativen in diesem Bereich in zusätzlichen Fallzahlen z. B. in Berufsförderungswerken niederschlagen.

Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bildet das Thema Barrierefreiheit: hier soll vor allem der behinderungsgerechte, barrierefreie Wohnungsbau und barrierefreie Mobilität gefördert werden. Ziel ist es, damit Menschen mit Behinderungen mehr Wahlfreiheit zu ermöglichen, wie dies durch das BTHG eigentlich intendiert ist. Dies berührt ein strukturelles Problem, dass über den Kreis der Menschen mit Behinderung hinausgeht: gerade in attraktiven Städten und Ballungszentren mit hohem Verdichtungsgrad, gibt es innerstädtisch einen hohen Druck auf die Flächen, der vielfach zu einer Konkurrenz von gewerblicher und einer Nutzung für soziale Zwecke (günstiger Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen, Flüchtlinge, Kitas, Schulen, Menschen mit Behinderung, Senioren etc.) führt. Hier werden innovative Lösungen benötigt, die vorhandene Flächen besser nutzen. Aldi plant, so liest man z. B., seine älteren Märkte abzureisen und durch neue Gebäude zu ersetzen, die Ladenflächen und (günstigen) Wohnraum kombinieren. Hier liegen für die Sozialwirtschaft auch Chancen: entweder als Anbieter von Wohnraum oder in der Kooperation mit entsprechenden Spezialisten.

Instrument für Wohnungsbau und Mobilität sollen neu aufzulegende Förderprogramme für Kommunen sein, die Anreize zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen setzen (z. B. Einsatz leichter Sprache und Gebärdendolmetscher, mobile sanitäre Anlagen, barrierefreie Veranstaltungen).

Nur sehr kurz behandelt, inhaltlich aber ein zentrales Thema, ist die Digitalisierung und deren Beitrag für neue Teilhabechancen, speziell für sinnesbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Hier soll im Nationalen Aktionsplan ein Schwerpunkt gesetzt werden, so dass vermutlich auch entsprechende Fördermittel zur Erprobung verschiedener innovativer Technologien und Assistenzmodelle in Form von Piloten bereitgestellt werden.

Die im BTHG angelegte unabhängige Teilhabeberatung soll über den ursprünglich geplanten Zeitraum hinaus (5 Jahre, Start: 01. Januar 2018) finanziell abgesichert werden.

Für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Punkt ist das Vorhaben „inklusives Wahlrecht“, das eine Änderung des Wahlrechts zum Gegenstand hat. In Zukunft, so der Plan, soll es keinen Wahlrechtsausschluss mehr für Menschen geben, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen. Damit würden die Bürgerrechte von Menschen mit Behinderung deutlich gestärkt.  

Dem Schutz von Menschen mit Behinderung vor Gewalt in unterschiedlichster Form widmet sich ein weiteres Vorhaben. Hier sollen einerseits Aufklärung und Stärkung der Menschen mit Behinderung sowie Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen gefördert werden, andererseits eine Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten nach Übergriffen, z. B. in barrierefreien oder mit speziell geschultem Personal besetzten Frauenhäusern.

Insgesamt, so der Eindruck gibt es hier viele Einzelmaßnahmen, die durchaus an der einen oder anderen Stelle für Verbesserungen sorgen können (wenn Sie denn realisiert werden). Aber nach der Verabschiedung des BTHG, das ja in Kernbereichen noch nicht implementiert ist, haben sich die Koalitionspartner hier – so der Eindruck – auf das Fine-Tuning und die Beseitigung von punktuellen Problemen konzentriert.

2. Pflege

Etwas klarer fokussiert sind die Vorhaben in der Pflege. Im Mittelpunkt stehen hier ein „Sofortprogramm Pflege“ und darüber hinaus eine „Konzertierte Aktion Pflege“ zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Situation in der Pflege. Im Einzelnen konzentrieren sich die Vorhaben auf folgende Aspekte:

a) Verbesserungen für Beschäftigte (Arbeitsbedingungen, Lohn und Gehalt)

  • Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sollen sofort und spürbar verbessert werden. Im Rahmen des Sofortprogramms sollen 8.000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Der dafür erforderliche finanzielle Mehraufwand soll durch eine Vollfinanzierung aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen. Die Tatsache, dass die medizinische Behandlungspflege zu Hause von der Krankenkasse gezahlt wird, im Heim die Finanzierung aber über die Pflegeversicherung erfolgt, ist von Fachverbänden mehrfach thematisiert worden. Hier werden nun zusätzliche Ressourcen der GKV in die stationäre Pflege gelenkt, wobei klar ist: bei mehr als 11.000 Pflegeeinrichtungen (Stand 2015, stationäre Dauerpflege) werden die Entlastungseffekte überschaubar sein.
  • In einer „Konzertierten Aktion Pflege“ soll eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege erreicht werden, indem verbindliche Personalbemessungsinstrumente (inkl. Situation in der Nacht) eingeführt werden. Zudem soll die „Konzertierte Aktion Pflege“ u. a.
    • eine Ausbildungsoffensive,
    • Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit,
    • ein Wiedereinstiegsprogramm,
    • eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie
    • eine Weiterqualifizierung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zu Pflegefachkräften umfassen.
  • Auch die Bezahlung der Altenpflegekräfte nach Tarif soll gestärkt werden. Hier geht es aber vor allem darum, in Gesprächen mit den Tarifpartnern dafür zu sorgen, „dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen“. Um in der Altenpflege angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen bieten und zahlen zu können, sollen zudem die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
  • Im Krankenhausbereich soll eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen herbeigeführt werden, verbunden mit einer Nachweispflicht, dass Tarifsteigerungen auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Die Pflegemindestlohn-Kommission wird zudem gebeten, sich zeitnah mit der Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West zu befassen.
  • Die ambulante Alten- und Krankenpflege im ländlichen Raum soll insgesamt gestärkt werden, u. a. durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten, wenn die Versorgung nur mit längeren Anfahrtswegen sichergestellt werden kann.

Die meisten Maßnahmen orientieren sich eindeutig am Fachkräftemangel, den viele Unternehmen in der Pflege bereits heute spüren und der teilweise sogar dazu führt, dass die verpflichtende Fachkraftquote nicht mehr erfüllt werden kann – mit entsprechenden Risiken für die Auslastung. Aber schnelle Hilfen sind hier nicht zu erwarten. Bis entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht wurden (ob als Verordnung oder als Gesetz) und dann auch spürbar greifen, dürften Monate ins Land gehen. Man wird das Problem deshalb auch weiterhin unternehmerisch lösen müssen.

b) Verbesserungen für pflegende Angehörige

  • Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, sollen zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammengefasst werden, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Ziele sind dabei:
    • eine Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege,
    • Stärkung der häuslichen Versorgung und
    • Entlastung pflegender Angehörige.
  • Die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege sollen gestärkt werden, indem eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sichergestellt wird. Allerdings enthält der Koalitionsvertrag noch keine Hinweise, in welcher Form dies genau geschehen soll. Konkreter ist da schon der Hinweise, dass pflegende Angehörige zukünftig einen Anspruch auf medizinisch erforderliche Rehabilitationsleistung nach ärztlicher Verordnung erhalten sollen und auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll.
  • Im Sinne der Betroffenen dürfte auch sein, dass präventive Hausbesuche zukünftig durch Mittel des Präventionsgesetzes gefördert werden sollen.

c) Sektorübergreifende Versorgung

Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen soll ausgebaut und verstärkt werden. Deshalb soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag eingerichtet werden. Diese Arbeitsgruppe soll Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen. Dabei sollen Spielräume für regionale Ausgestaltungen ermöglicht werden.

Dieses Thema ist bereits seit einigen Jahren in der Diskussion. Zum einen, weil es aus Nachbarländern z. T. ermutigende Beispiele für solche Modelle gibt und zum anderen, weil sich immer mehr die Erkenntnis durchsetzt, dass die Bedarfe von Klienten eigenen Logiken folgen und sich nicht an Finanzierungssystematiken von Hilfesystemen orientieren. Auch viele Leistungserbringer, mit denen wir zusammenarbeiten, haben dieses Thema auf der Agenda. Eine zentrale Rolle spielt in den Überlegungen zur sektorenübergreifenden Versorgung in der Regel das Casemanagement. Hier stellt sich allerdings immer die Frage, wer ist der Gatekeeper für den Zugang zum System und wie viel Vertrauen hat man in diesen Agenten. Hier gibt es Lösungen, aber die erfordern Vertrauen – und gute Verträge. Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe signalisiert: es wird noch einige Zeit dauern, bis konkrete Lösungsvorschläge auf dem Tisch liegen.

 

 

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