Beiträge

Leistungssteuerung im Kontext des BTHG als kybernetischer Regelkreis

Mit dem BTHG wurden in der Eingliederungshilfe die Parameter für die Steuerung der Leistungen neu justiert. Dafür sind zwei Größen von besonderer Relevanz, die Personenzentrierung und die Wirkungs- bzw. Wirksamkeitsmessung.

Beide Aspekte sind eng miteinander verknüpft. Die Personenzentrierung ist Treiber für Inhalte und Formen der Leistungserbringung. Demgegenüber geben Wirkungs- und Wirksamkeitsmessung Auskunft auf folgende Fragen: Ist erstens der Assistenzbedarf gedeckt, wurden zweitens die Ziele/Wünsche von Menschen mit Behinderung erreicht (individuelle Wirkung) und ist drittens das jeweils etablierte Angebot einer Sozialen Organisation dazu geeignet, die fachlichen Ziele zu erreichen (Wirksamkeit des Angebots)?

Da die Finanzierungsträger beide Größen maßgeblich beeinflussen – die fachlichen Ziele (Assistenzbedarfe, Ziele/Wünsche) über die Gesamtplanung und das Ergebnis der fachlichen Intervention über die Wirkung- bzw. Wirksamkeitsmessung – ist es sinnvoll sich mit der Frage zu beschäftigen, an welchen Stellen im Teilhabeprozess welche Steuerungsaspekte von Bedeutung sind. Heuristisch hilfreich ist es dabei, den Teilhabeprozess als kybernetischen Regelkreis zu verstehen.

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Stefan Löwenhaupt beim Werkstätten:Tag in Saarbrücken

Wie steht es um die im BTHG (Bundesteilhabegesetz) geplanten Wirksamkeitsprüfungen in ausgewählten Bundesländern?

In seinem Vortrag beim Werkstätten:Tag der BAG WfbM am 1. Juni 2022 ging Stefan Löwenhaupt dieser Frage in der wunderbaren Kulisse des Saarbrückener Schlosses nach.

Anhand von Dokumentenanalysen und Experteninterviews mit Vertretern von Leistungserbringern und Leistungsträgern untersuchte die xit GmbH den Umsetzungsstand der Wirksamkeitsprüfungen in fünf Bundesländern. Stefan Löwenhaupt berichtete in seinem Vortrag über bereits durchgeführte bzw. anstehende Prüfungen. Außerdem stellte er Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede zwischen den Bundesländern vor.

Die DGCS-Controlling-Standards in der Praxis

Die Deutsche Gesellschaft für Management und Controlling in der Sozialwirtschaft e.V. (DGCS) hat mit der Entwicklung von DGCS-Controlling-Standards einen praxisorientierten Bezugsrahmen geschaffen, der an die spezifischen Bedarfe einzelner sozialwirtschaftlicher Organisationen angepasst werden kann. Die Controlling-Standards sollen den Organisationen ermöglichen, Controlling-Prozesse zu reflektieren, zu analysieren und Aktivitätsmuster sowie Handlungsbedarfe zu identifizieren. Basis der DGCS-Controlling-Standards ist die DIN SPEC 1086:2008, die allgemeinen Anforderungen und Standards für das Controlling normiert. Diese wurden auf die relevanten Spezifika und Besonderheiten der Sozialwirtschaft hin angepasst.

Um die DGCS-Controlling-Standards für die Praxis nutzbar zu machen, übersetzten die DGCS und xit diese in ein digitales Check-Instrument. Hierfür nutzten wir das xit-Befragungsportal.

Dieser Controlling-Online-Check wurde den DGCS-Mitgliedern und Newsletter-Abonnenten für einen ersten Testlauf kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse dieses Testlaufs, der Mitte des Jahres 2021 durchgeführt wurde, liegen nun vor.  

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24.11.2020 | Vortrag „Suchtberatung rechnet sich“

Stefan Löwenhaupt hält beim Fachforum „Suchtberatung wirkt – und rechnet sich.“ einen Vortrag zum Thema „Suchtberatung rechnet sich – SROI-Studie zu den volkswirtschaftlichen Einsparpotenzialen durch die Suchtberatung“.

Die Veranstaltung findet virtuell statt. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Flyer. Eine Anmeldung ist möglich.

Online-Seminar zu den DGCS-Controlling-Standards 11.08.2020

Stefan Löwenhaupt bietet für die DGCS am 11.08.2020 ein Online-Seminar zu den Controlling-Standards an.

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Vierteilige Seminar-Reihe zum „Controlling in der Krise“ ab 27.08.2020

Stefan Löwenhaupt und Prof. Dr. Klaus Schellberg bieten zusammen mit Kollegen die vierteilige Seminarreihe „Controlling in der Krise“ an, u.a. mit Beiträgen zu Liquiditätssicherung, Entscheidungsfindung und Insolvenzrecht. 

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Die Sozialwirtschaft in Zeiten von Corona – ein Stimmungsbild!

Die Corona-Pandemie hat die Sozialwirtschaft – wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche – seit fast drei Monaten fest im Griff. Dabei sind die Herausforderungen in einzelnen Arbeitsfeldern höchst unterschiedlich: während z. B. Altenpflegeheime über die gesamte Zeit weiter in Betrieb und Mitarbeiter sowie Klienten besonders gefährdet sind, werden Werkstätten, Kindertagesstätten oder Einrichtungen der Beruflichen Bildung nach einem harten Lockdown nun erst allmählich wieder hochgefahren. Gemeinsam ist dabei allen die Erfahrung, dass die beginnende „neue Normalität“ nicht einfacher wird, sondern neue fachliche, wirtschaftliche und kulturelle Herausforderungen bereithält.

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xit auf der Werkstätten:Messe 2019

In der Werkstättenlandschaft zeichnen sich seit einigen Jahren Umbrüche und Herausforderungen ab. Das Bundesteilhabegesetz und eine voranschreitende Digitalisierung bringen umfassende Veränderungen mit sich, die für Werkstätten Chancen bieten aber auch Risiken bergen. Mit zunehmender Komplexität steigt zudem die Bedeutung von Kommunikation und Austausch. Die vom 27. – 30. März stattfindende Werkstätten:Messe 2019 bietet dafür die optimale Gelegenheit – und die xit GmbH ist wieder mit dabei!

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Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen – wie funktioniert’s?

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) stellt Finanzierungsträger und Leistungserbringer in der Sozialwirtschaft vor große Herausforderungen. Während Teile des Gesetzes bereits umgesetzt sind (z.B. Andere Leistungsanbieter und Budget für Arbeit, Verbesserungen im Hinblick auf die Vermögenssituation von Menschen mit Behinderung), stehen zum 01.01.2020 weitere Änderungen an wie z.B. die Neugestaltung der Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung, eine verstärkte Sozialraumorientierung und Individualisierung, verbesserte Wahlmöglichkeiten, das Poolen von Leistungen, die Wirkungs- und Wirksamkeitsorientierung als neue Prüfkategorien für Angebote, die Umstrukturierung des bisherigen stationäen Wohnens in „besondere Wohnformen“ und insbesondere die Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen zur Teilhabe.

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Was sind die Pläne der GroKo in den Bereichen Eingliederungshilfe und Pflege?

Noch ist nicht klar, ob sie auch wirklich kommt, die GroKo, weil die SPD-Mitglieder noch darüber entscheiden müssen, ob die im Koalitionsvertrag dokumentierten  Verhandlungsergebnisse für eine Zusammenarbeit mit der CDU/CSU tragen. Die Bekanntgabe des Mitgliedervotums ist für den 4. März 2018 geplant.
Für den Fall, dass die SPD-Mitglieder den Weg für die Groko freigeben, lassen sich dem Koalitionsvertrag Hinweise auf die Pläne der Koalitionäre für die kommenden dreieinhalb Jahre entnehmen. Wir waren optimistisch und haben für Eingliederungshilfe und Pflege die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst und kurz kommentiert.

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