Beiträge

Hat der Koalitionsvertrag die Belange von Menschen mit Behinderung im Blick?

Die Koalition bekennt sich zu dem Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, wie es in der UN-Konvention verankert ist. Allerdings nehmen die Ausführungen zu den Belangen von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu anderen sozial- und gesundheitspolitischen Themen  nur wenig Raum ein.  

Inhaltliche Schwerpunkte bilden die

  • Verbesserung der Barrierefreiheit in ganzheitlichem Sinne
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine verstärkte Tätigkeit von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen
  • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen und beim Erwerb digitaler Kompetenzen
  • Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
  • Klärung des Verhältnisses von Eingliederungshilfe und Pflege
  • Weiterentwicklung und Finanzierung von EUTB

Die Formulierungen im Koalitionsvertrag sind sehr allgemein gehalten, enthalten keine konkreten Zielgrößen (Art, Umfang, Intensität der Maßnahmen) oder zeitlichen Fristen. Ein Umsetzungscontrolling ist so kaum möglich.

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Aktuelle Herausforderungen für Werkstätten für Menschen mit Behinderung – und wie Sie sich darauf vorbereiten können!

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) stehen derzeit vor mehreren Herausforderungen hinsichtlich ihrer Auftragslage, der Fallzahlen an Beschäftigten, neuen Zielgruppen und veränderten Erwartungshaltungen bei Mitarbeitenden und Beschäftigten. Weitere Faktoren sind der Fach- und Arbeitskräftemangel sowie alternative Angebote, die mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) etabliert wurden. Zudem sorgen politische Vorhaben, wie Überlegungen zur Ausgliederung des Berufsbildungsbereichs (BBB) oder der Wegfall der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe, für Unsicherheit. Anlass genug, sich diese Herausforderungen näher anzusehen und mögliche Lösungen zu skizzieren.

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Leistungssteuerung im Kontext des BTHG als kybernetischer Regelkreis

Mit dem BTHG wurden in der Eingliederungshilfe die Parameter für die Steuerung der Leistungen neu justiert. Dafür sind zwei Größen von besonderer Relevanz, die Personenzentrierung und die Wirkungs- bzw. Wirksamkeitsmessung.

Beide Aspekte sind eng miteinander verknüpft. Die Personenzentrierung ist Treiber für Inhalte und Formen der Leistungserbringung. Demgegenüber geben Wirkungs- und Wirksamkeitsmessung Auskunft auf folgende Fragen: Ist erstens der Assistenzbedarf gedeckt, wurden zweitens die Ziele/Wünsche von Menschen mit Behinderung erreicht (individuelle Wirkung) und ist drittens das jeweils etablierte Angebot einer Sozialen Organisation dazu geeignet, die fachlichen Ziele zu erreichen (Wirksamkeit des Angebots)?

Da die Finanzierungsträger beide Größen maßgeblich beeinflussen – die fachlichen Ziele (Assistenzbedarfe, Ziele/Wünsche) über die Gesamtplanung und das Ergebnis der fachlichen Intervention über die Wirkung- bzw. Wirksamkeitsmessung – ist es sinnvoll sich mit der Frage zu beschäftigen, an welchen Stellen im Teilhabeprozess welche Steuerungsaspekte von Bedeutung sind. Heuristisch hilfreich ist es dabei, den Teilhabeprozess als kybernetischen Regelkreis zu verstehen.

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Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Personenzentrierung, Teilhabe, Produktivität, Finanzierung im Arbeitsbereich der Behindertenhilfe – ein methodischer Zauberwürfel?

Im Fachbuch Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen (Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Boecker,  Dr. Michael Weber, Nomos Baden-Baden ISBN 978-3-8487-8130-0) setzt sich Stefan Löwenhaupt zusammen mit Bernd Halfar und Daniel Oberholzer mit dem Thema „Personenzentrierung, Teilhabe, Produktivität, Finanzierung im Arbeitsbereich der Behindertenhilfe: ein methodischer Zauberwürfel?“ (S. 103-121) auseinander.

Der Artikel beschäftigt sich mit den Herausforderungen, Fallstricken und Lösungsansätzen für eine personenzentrierte Finanzierung von Teilhabeleistungen im Bereich Arbeit.

Umsetzung Bundesteilhabegesetz – Soziale Organisationen zukunftsfähig gestalten

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe grundlegend neu geregelt und ein tiefgreifender fachlicher Paradigmenwechsel eingeleitet. Die neuen Anforderungen bedeuten für Unternehmen der Sozialwirtschaft nichts weniger als einen fundamentalen Systemwandel, der Auswirkungen auf alle Organisationsbereiche hat. In vielen zentralen Leistungsbereichen wird dabei Neuland betreten, so dass Kreativität, Mut zu Innovation und Geschick beim Management des Veränderungsprozesses gefragt sind.

Schritte in die richtige Richtung

Zentral für den notwendigen Transformationsprozess ist zunächst die Entscheidung, wie der Paradigmenwechsel in der Unternehmensstrategie verankert und das Unternehmen zukunftsfähig aufgestellt werden soll. Die Unternehmensziele müssen in interne Strukturen und organisatorische Abläufe übersetzt werden. Zudem müssen das strategische und operative Controlling auf den Umstrukturierungsprozess bzw. die neue Leistungssystematik hin ausgerichtet werden.

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Was sind die Pläne der GroKo in den Bereichen Eingliederungshilfe und Pflege?

Noch ist nicht klar, ob sie auch wirklich kommt, die GroKo, weil die SPD-Mitglieder noch darüber entscheiden müssen, ob die im Koalitionsvertrag dokumentierten  Verhandlungsergebnisse für eine Zusammenarbeit mit der CDU/CSU tragen. Die Bekanntgabe des Mitgliedervotums ist für den 4. März 2018 geplant.
Für den Fall, dass die SPD-Mitglieder den Weg für die Groko freigeben, lassen sich dem Koalitionsvertrag Hinweise auf die Pläne der Koalitionäre für die kommenden dreieinhalb Jahre entnehmen. Wir waren optimistisch und haben für Eingliederungshilfe und Pflege die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst und kurz kommentiert.

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