Umsetzung Bundesteilhabegesetz – Soziale Organisationen zukunftsfähig gestalten

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe grundlegend neu geregelt und ein tiefgreifender fachlicher Paradigmenwechsel eingeleitet. Die neuen Anforderungen bedeuten für Unternehmen der Sozialwirtschaft nichts weniger als einen fundamentalen Systemwandel, der Auswirkungen auf alle Organisationsbereiche hat. In vielen zentralen Leistungsbereichen wird dabei Neuland betreten, so dass Kreativität, Mut zu Innovation und Geschick beim Management des Veränderungsprozesses gefragt sind.

Schritte in die richtige Richtung

Zentral für den notwendigen Transformationsprozess ist zunächst die Entscheidung, wie der Paradigmenwechsel in der Unternehmensstrategie verankert und das Unternehmen zukunftsfähig aufgestellt werden soll. Die Unternehmensziele müssen in interne Strukturen und organisatorische Abläufe übersetzt werden. Zudem müssen das strategische und operative Controlling auf den Umstrukturierungsprozess bzw. die neue Leistungssystematik hin ausgerichtet werden.

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Vom Mitarbeiter zum Mitgestalter – wie eine nachhaltige Implementierung Ihrer Unternehmensstrategie gelingt

In unserem Alltag als Berater:innen unterstützen wir regelmäßig Unternehmen der Sozialwirtschaft in fundamentalen Veränderungsprozessen. Das Ziel solcher Projekte ist meist die Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Strategie, welche anschließend im Unternehmen nachhaltig implementiert werden soll. Dabei treffen wir immer wieder auf ein Phänomen, welches alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt.

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