Beiträge

Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Wirkungsmessung mit dem Social Return on Investment (SROI) und Personal Outcome Scale (POS)

Das erste und vorrangige Ziel von Sozialunternehmen sind die sozialen Wirkungen.

Doch wie lassen sich solche Wirkungen darstellen?

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Leistungssteuerung im Kontext des BTHG als kybernetischer Regelkreis

Mit dem BTHG wurden in der Eingliederungshilfe die Parameter für die Steuerung der Leistungen neu justiert. Dafür sind zwei Größen von besonderer Relevanz, die Personenzentrierung und die Wirkungs- bzw. Wirksamkeitsmessung.

Beide Aspekte sind eng miteinander verknüpft. Die Personenzentrierung ist Treiber für Inhalte und Formen der Leistungserbringung. Demgegenüber geben Wirkungs- und Wirksamkeitsmessung Auskunft auf folgende Fragen: Ist erstens der Assistenzbedarf gedeckt, wurden zweitens die Ziele/Wünsche von Menschen mit Behinderung erreicht (individuelle Wirkung) und ist drittens das jeweils etablierte Angebot einer Sozialen Organisation dazu geeignet, die fachlichen Ziele zu erreichen (Wirksamkeit des Angebots)?

Da die Finanzierungsträger beide Größen maßgeblich beeinflussen – die fachlichen Ziele (Assistenzbedarfe, Ziele/Wünsche) über die Gesamtplanung und das Ergebnis der fachlichen Intervention über die Wirkung- bzw. Wirksamkeitsmessung – ist es sinnvoll sich mit der Frage zu beschäftigen, an welchen Stellen im Teilhabeprozess welche Steuerungsaspekte von Bedeutung sind. Heuristisch hilfreich ist es dabei, den Teilhabeprozess als kybernetischen Regelkreis zu verstehen.

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Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Ist Personenzentrierung wirklich gewollt?

Ein zentrales Anliegen des BTHG ist die fachliche Neuausrichtung in der Eingliederungshilfe. Damit ist gemeint, dass die individuellen Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung ausschlaggebend für die Ausrichtung der Unterstützungsarbeit sein sollen.

Strukturen, Organisationsformen und die Leistungserbringung sollen so flexibel gestaltet sein, dass die Unterstützung individuell – personenzentriert – auf den behinderten Menschen zugeschnitten werden kann.

Die Umsetzung des Paradigmenwechsels stellt deshalb nicht nur eine pädagogische Anforderung dar, sondern hat auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte Organisation und muss in der strategischen Ausrichtung der Sozialunternehmen verankert werden.

Wie dies gelingen kann, ist Gegenstand des Artikels der Kollegin Monika Sippel im Fachbuch Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen (S. 187-197, Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Boecker,  Dr. Michael Weber, Nomos ISBN 978-3-8487-8130-0).

Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Personenzentrierung, Teilhabe, Produktivität, Finanzierung im Arbeitsbereich der Behindertenhilfe – ein methodischer Zauberwürfel?

Im Fachbuch Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen (Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Boecker,  Dr. Michael Weber, Nomos Baden-Baden ISBN 978-3-8487-8130-0) setzt sich Stefan Löwenhaupt zusammen mit Bernd Halfar und Daniel Oberholzer mit dem Thema „Personenzentrierung, Teilhabe, Produktivität, Finanzierung im Arbeitsbereich der Behindertenhilfe: ein methodischer Zauberwürfel?“ (S. 103-121) auseinander.

Der Artikel beschäftigt sich mit den Herausforderungen, Fallstricken und Lösungsansätzen für eine personenzentrierte Finanzierung von Teilhabeleistungen im Bereich Arbeit.

Von der ersten Idee bis zur unterzeichneten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung: Bedarfsgerechte Angebotsentwicklung an der Nahtstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Die Welten der Eingliederungshilfe und der Pflege haben sich in den letzten Jahren einander angenähert. Zentrale Treiber dieser Entwicklung: Das Bundesteilhabegesetz sowie das zweite und das dritte Pflegestärkungsgesetz.

Als Konsequenz für die Praxis lässt sich festhalten, dass es zumindest nicht leichter geworden ist, einzelne Leistungen klar einem der beiden Systeme zuzuordnen. Die konkreten Bedarfslagen der Klient:innen einerseits werden durch dieses „Zusammenwachsen“ der beiden Welten recht treffend beschrieben: Menschen mit Behinderung entwickeln zunehmend Bedarfe nach einer pflegerischen Versorgung, unter anderem weil sie aufgrund einer besseren medizinischen Versorgung höhere Lebensalter erreichen. Die Bedarfe Pflegebedürftiger werden gleichzeitig zunehmend teilhabeorientierter.

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Ergebnisse einer xit-Studie im Auftrag der BAG WfbM

Wirkung und Wirksamkeit sind spätestens seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch in der Eingliederungshilfe zentrale Kategorien.

Aber wie gestalten die Bundes­länder diese neuen Steuerungs­instru­mente rahmenvertraglich aus und wie werden sie in die Praxis umgesetzt?

Dieser Frage geht eine Studie nach, die wir im Auftrag der Bun­des­­arbeitsgemeinschaft Werkstätten für be­hinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) durchgeführt haben.

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UMSETZUNG BUNDESTEILHABEGESETZ

ZUKUNFTSFÄHIG — FÜR KLIENT:INNEN UND MITARBEITER:INNEN!

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe grundlegend neu geregelt und ein tiefgreifender fachlicher Paradigmenwechsel eingeleitet. Was bislang mehr als abstrakte Norm erkennbar war, manifestiert sich inzwischen in konkreten Regelungen zur Implementation des BTHG und stellt die Leistungserbringer vor große Herausforderungen.  

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Fachtagung zur Personenzentrierung im BTHG

Prof. Dr. Bernd Halfar wird am 05. September auf einer Fachtagung zur Personenzentrierung im Bundesteilhabegesetz an der Fachhochschule Dortmund referieren. Das Thema des Vortrags lautet: Kann man Werkstätten personenzentriert finanzieren? Ein Blick auf wahrscheinliche Transaktionskosten. Interessierte können sich noch bis zum 15. August anmelden.

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Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen – wie funktioniert’s?

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) stellt Finanzierungsträger und Leistungserbringer in der Sozialwirtschaft vor große Herausforderungen. Während Teile des Gesetzes bereits umgesetzt sind (z.B. Andere Leistungsanbieter und Budget für Arbeit, Verbesserungen im Hinblick auf die Vermögenssituation von Menschen mit Behinderung), stehen zum 01.01.2020 weitere Änderungen an wie z.B. die Neugestaltung der Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung, eine verstärkte Sozialraumorientierung und Individualisierung, verbesserte Wahlmöglichkeiten, das Poolen von Leistungen, die Wirkungs- und Wirksamkeitsorientierung als neue Prüfkategorien für Angebote, die Umstrukturierung des bisherigen stationäen Wohnens in „besondere Wohnformen“ und insbesondere die Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen zur Teilhabe.

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Wie Onlineportale die Sozialwirtschaft revolutionieren könnten

Pflegecheck24, werkstatt-booking.com oder pflegedia.de: Bisher sind es nur fiktive Namen für eine Entwicklung, die für die Sozialwirtschaft eine grundlegende Neuorientierung notwendig machen würde. Eine digitale Plattform für soziale Dienstleistungen, bei der sich Kunden kleinstteilige Angebote online zusammenstellen können, ist nicht nur ein Gedankenspiel von IT-Visionären. Es ist vielmehr der konsequente Weg, neue gesetzliche Rahmenbedingungen, technischen Fortschritt und verändertes Nachfrageverhalten zusammenzubringen. Die xit GmbH begleitet und berät schon jetzt Unternehmen in ihrem Prozess, sich auf die Sozialwirtschaft 4.0 vorzubereiten.

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