Change Management für die stationäre Altenhilfe

Stationäre Altenpflegeeinrichtungen sollen gemäß § 113c SGB XI die erforderlichen Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahmen umsetzen, um ihre Arbeitsorganisation an das Konzept der kompetenzorientierten Aufgabenzuordnung anzupassen.

Digitalisierung als Enabler – aber kein Selbstläufer

Verschiedene Softwareanbieter bieten bereits Lösungen an, die auf Basis des Pflegegrad-Mixes eine automatisierte Zuweisung von Aufgaben an die jeweiligen Qualifikationsniveaus ermöglichen – orientiert am Prinzip der kompetenzorientierten Aufgabenverteilung. Für alle Mitarbeitenden wird dabei eine individuelle Tourenplanung erstellt, die sowohl die auszuführenden Aufgaben als auch die entsprechenden Zeitangaben enthält.

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Strategische Neupositionierung des Berufsbildungsbereichs (BBB) in WfbM

Aktuelle Herausforderungen

Viele Werkstätten für Menschen mit Behinderung stehen aktuell vor der Herausforderung, den Berufsbildungsbereich (BBB) fachlich und organisatorisch weiterzuentwickeln zu müssen. Die Notwendigkeit hierzu resultiert aus der Tatsache, dass die Politik mit dem Bundesteilhabegesetzt (BTHG) fachliche Prinzipien, wie z.B. die Personenzentrierung, das Wunsch- und Wahlrecht, die Teilhabe, die Assistenz (Rolle Mitarbeitende), die Sozialraumorientierung und die Wirkungsorientierung als verbindliche Standards normiert hat. Diese Standards tangieren, in Verbindung mit weiteren politischen Initiativen, auch die Teilhabe an Arbeit und damit auch die Berufsbildungsbereiche von Werkstätten.

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HPZ Krefeld – Kreis Viersen gGmbH 

Wirkungsorientierter Jahresbericht für 2024 veröffentlicht!

Das Heilpädagogische Zentrum (HPZ) Krefeld – Kreis Viersen hat seinen wirkungsorientierten Jahresbericht für 2024 veröffentlicht.

Der Bericht ist  auch in diesem Jahr in Anlehnung an den Social Reporting Standard (SRS) erschienen, bei dem die erbrachten Leistungen und erzielten Wirkungen des HPZ Krefeld – Kreis Viersen im Vordergrund stehen.

Erneut sind wir in der xit sehr stolz darauf, dass wir bei der Berichtserstellung tatkräftig unterstützen konnten. Insbesondere, da in diesem Jahr ein mit den Teilhabechancen für Menschen mit komplexen Behinderungen und Menschen mit herausforderndem Verhalten oder mehrfachen Beeinträchtigungen ein zentrales Thema der Eingliederungshilfe im Fokus stand. 

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Integrierte Sozialberatung: Komplexe Lebenslagen über Fachbereiche hinweg begleiten

Im deutschen Sozialsystem sind Beratungsangebote traditionell fachspezifisch gegliedert – etwa in den Bereichen Sucht, Schwangerschaft, Schulden oder Erziehung. Doch die Lebensrealitäten von Ratsuchenden lassen sich selten klar einem einzelnen Themenfeld zuordnen. Vielmehr zeigen sich im Beratungsprozess häufig weitere Problemlagen, die außerhalb des originären Fachbereichs liegen. Diese können in der Regel nur durch Weitervermittlung an andere Stellen bearbeitet werden – ein aufwendiger Prozess, der mit langen Wartezeiten und Brüchen in der Hilfeerfahrung verbunden ist. In akuten Notsituationen kann das zu Eskalationen führen, wenn schnelle Hilfe notwendig wäre, aber nicht angeboten werden kann.

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Gemeinsam zur neuen Pflegeorganisation – Impulse aus der Praxis

Warum lohnt es sich, sich frühzeitig mit den organisatorischen und personellen Aspekten der Personalbemessung auseinanderzusetzen?

Welche Erkenntnisse haben andere Einrichtungen bei der Umsetzung gewonnen und welche Best Practices sind daraus entstanden?

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Was bekommt die Gesellschaft zurück, wenn wir in intensivpädagogische Jugendhilfeleistungen investieren?

Antworten darauf liefert unser Kollege Konrad Bartsch in der aktuellen Ausgabe von unsere jugend (Ausgabe 04/2025, Ernst Reinhardt Verlag) mit einem spannenden Artikel zum Social Return on Investment (SROI) in der intensivpädagogischen Jugendhilfe.

Im Auftrag des Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. haben wir bei xit eine SROI-Analyse für die stationäre Jugendhilfeeinrichtung Horizont durchgeführt – und damit wissenschaftliches Neuland betreten: Zum ersten Mal wurde eine so spezifisch ausgerichtete Einrichtung dieser Art auf ihre gesellschaftliche Wirkung hin untersucht.

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Hat der Koalitionsvertrag die Belange von Menschen mit Behinderung im Blick?

Die Koalition bekennt sich zu dem Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, wie es in der UN-Konvention verankert ist. Allerdings nehmen die Ausführungen zu den Belangen von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu anderen sozial- und gesundheitspolitischen Themen  nur wenig Raum ein.  

Inhaltliche Schwerpunkte bilden die

  • Verbesserung der Barrierefreiheit in ganzheitlichem Sinne
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine verstärkte Tätigkeit von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen
  • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen und beim Erwerb digitaler Kompetenzen
  • Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
  • Klärung des Verhältnisses von Eingliederungshilfe und Pflege
  • Weiterentwicklung und Finanzierung von EUTB

Die Formulierungen im Koalitionsvertrag sind sehr allgemein gehalten, enthalten keine konkreten Zielgrößen (Art, Umfang, Intensität der Maßnahmen) oder zeitlichen Fristen. Ein Umsetzungscontrolling ist so kaum möglich.

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Wie adressiert der Koalitionsvertrag die Probleme der Pflegebranche?

Die Pflegebranche befindet sich in einem tiefgreifenden Spannungsfeld, das sowohl personelle als auch finanzielle Dimensionen umfasst. Der zunehmende Fachkräftemangel bringt viele Einrichtungen an ihre Belastungsgrenze. Pflegekräfte arbeiten unter hohem Druck, was nicht nur zu Erschöpfung und einer steigenden Zahl an Burnout-Fällen führt, sondern auch die Attraktivität des Berufs insgesamt mindert. Darunter leidet letztlich auch das Wohlbefinden der Bewohner*innen. Diese Entwicklungen werden durch den demografischen Wandel zusätzlich verschärft: Mit dem bevorstehenden Renteneintritt der Babyboomer-Generation droht ein weiterer Rückgang verfügbarer Arbeits-/Fachkräfte – bei gleichzeitig steigendem Pflegebedarf.

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Quo Vadis CSRD?

Die CSRD-Berichterstattung und der damit verbundene Aufwand hat im Laufe des letzten Jahres auch die Pflege und Sozialwirtschaft beschäftigt. Nun wurde im Zuge der Omnibus-Verordnung die Erstanwendung verschoben, die Berichtsvorgaben gelockert und der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich reduziert. Unser Berater Maximilian Bergdolt fasst in seinem Artikel in der care konkret (Ausgabe 10) die aktuellen Entwicklungen zusammen und empfiehlt das Thema trotz der regulatorischen Verschiebungen nicht komplett aus den Augen zu verlieren.

Controller*innen als Business Partner

Controller*innen in der Sozialwirtschaft übernehmen häufig klassische Aufgaben wie die Sammlung, Aufbereitung, Kontrolle und Analyse von Daten. Die strategische Dimension des Controllings, insbesondere die Ableitung erster konkreter Handlungsempfehlungen für die Unternehmensleitung, rückt dabei mitunter in den Hintergrund oder bleibt ungenutzt. Dadurch beschränkt sich ihre Tätigkeit oft auf die reine Informationsbereitstellung und -vermittlung (Wo gibt es Abweichungen vom Ist zum Soll?), sodass wertvolles Potenzial verloren geht. Eine organisatorische Neuausrichtung des Controllings sowie eine stärkere Positionierung der Controller*innen als strategische Partner*innen – wie dies International Group of Controlling (IGC) vorschlägt – haben sich als zentrale Maßnahmen erwiesen, um den vollen Nutzen dieser Funktion auszuschöpfen. 

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