CSRD-Anforderungen an die Werkstätten
CSRD-Berichterstattung: Die Anforderungen für Werkstätten
Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie hat deutlich gemacht, dass die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig auch die Sozialwirtschaft umfassen wird. Insbesondere Werkstätten werden aufgrund ihrer Mitarbeiteranzahl, Umsätze und Nähe zur freien Wirtschaft von den neuen Berichtspflichten betroffen sein. Ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen und aussagekräftigen Berichterstattung ist die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse. Diese Analyse hilft, jene Inhalte der EU-Norm (ESRS) zu identifizieren, die speziell für das Unternehmen relevant bzw. wesentlich und daher auch berichtspflichtig sind. Doch wie gelingt eine solche Analyse für Werkstätten? Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Schritte und Praxistipps vor.
Schritt 1: Identifikation der relevanten Stakeholder
Die EU-Vorgaben verlangen, dass Stakeholder der Organisation aktiv in die Ermittlung der relevanten Berichtsinhalte einbezogen werden. Um diesen Prozess zielgerichtet zu gestalten, empfiehlt es sich vorab eine umfassende Stakeholder-Analyse durchzuführen. Wichtige Schritte dabei sind:
- Priorisierung der Stakeholder: Welche Stakeholder sind besonders relevant für die Organisation und sollten in den Prozess miteinbezogen werden?
- Definition der spezifischen Themen für die Befragung: Welche Stakeholder sollten zu welchen Themen der ESRS befragt werden?
- Festlegung des Befragungssettings (z. B. persönlich, online, in Workshops): Wie kann ich die Befragung der verschiedenen Stakeholdergruppen organisieren?
- Durchführung und Auswertung der Befragung