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Leistungssteuerung im Kontext des BTHG als kybernetischer Regelkreis

Mit dem BTHG wurden in der Eingliederungshilfe die Parameter für die Steuerung der Leistungen neu justiert. Dafür sind zwei Größen von besonderer Relevanz, die Personenzentrierung und die Wirkungs- bzw. Wirksamkeitsmessung.

Beide Aspekte sind eng miteinander verknüpft. Die Personenzentrierung ist Treiber für Inhalte und Formen der Leistungserbringung. Demgegenüber geben Wirkungs- und Wirksamkeitsmessung Auskunft auf folgende Fragen: Ist erstens der Assistenzbedarf gedeckt, wurden zweitens die Ziele/Wünsche von Menschen mit Behinderung erreicht (individuelle Wirkung) und ist drittens das jeweils etablierte Angebot einer Sozialen Organisation dazu geeignet, die fachlichen Ziele zu erreichen (Wirksamkeit des Angebots)?

Da die Finanzierungsträger beide Größen maßgeblich beeinflussen – die fachlichen Ziele (Assistenzbedarfe, Ziele/Wünsche) über die Gesamtplanung und das Ergebnis der fachlichen Intervention über die Wirkung- bzw. Wirksamkeitsmessung – ist es sinnvoll sich mit der Frage zu beschäftigen, an welchen Stellen im Teilhabeprozess welche Steuerungsaspekte von Bedeutung sind. Heuristisch hilfreich ist es dabei, den Teilhabeprozess als kybernetischen Regelkreis zu verstehen.

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Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Ist Personenzentrierung wirklich gewollt?

Ein zentrales Anliegen des BTHG ist die fachliche Neuausrichtung in der Eingliederungshilfe. Damit ist gemeint, dass die individuellen Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung ausschlaggebend für die Ausrichtung der Unterstützungsarbeit sein sollen.

Strukturen, Organisationsformen und die Leistungserbringung sollen so flexibel gestaltet sein, dass die Unterstützung individuell – personenzentriert – auf den behinderten Menschen zugeschnitten werden kann.

Die Umsetzung des Paradigmenwechsels stellt deshalb nicht nur eine pädagogische Anforderung dar, sondern hat auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte Organisation und muss in der strategischen Ausrichtung der Sozialunternehmen verankert werden.

Wie dies gelingen kann, ist Gegenstand des Artikels der Kollegin Monika Sippel im Fachbuch Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen (S. 187-197, Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Boecker,  Dr. Michael Weber, Nomos ISBN 978-3-8487-8130-0).

Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Personenzentrierung, Teilhabe, Produktivität, Finanzierung im Arbeitsbereich der Behindertenhilfe – ein methodischer Zauberwürfel?

Im Fachbuch Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen (Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Boecker,  Dr. Michael Weber, Nomos Baden-Baden ISBN 978-3-8487-8130-0) setzt sich Stefan Löwenhaupt zusammen mit Bernd Halfar und Daniel Oberholzer mit dem Thema „Personenzentrierung, Teilhabe, Produktivität, Finanzierung im Arbeitsbereich der Behindertenhilfe: ein methodischer Zauberwürfel?“ (S. 103-121) auseinander.

Der Artikel beschäftigt sich mit den Herausforderungen, Fallstricken und Lösungsansätzen für eine personenzentrierte Finanzierung von Teilhabeleistungen im Bereich Arbeit.

Umsetzung Bundesteilhabegesetz – Soziale Organisationen zukunftsfähig gestalten

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe grundlegend neu geregelt und ein tiefgreifender fachlicher Paradigmenwechsel eingeleitet. Die neuen Anforderungen bedeuten für Unternehmen der Sozialwirtschaft nichts weniger als einen fundamentalen Systemwandel, der Auswirkungen auf alle Organisationsbereiche hat. In vielen zentralen Leistungsbereichen wird dabei Neuland betreten, so dass Kreativität, Mut zu Innovation und Geschick beim Management des Veränderungsprozesses gefragt sind.

Schritte in die richtige Richtung

Zentral für den notwendigen Transformationsprozess ist zunächst die Entscheidung, wie der Paradigmenwechsel in der Unternehmensstrategie verankert und das Unternehmen zukunftsfähig aufgestellt werden soll. Die Unternehmensziele müssen in interne Strukturen und organisatorische Abläufe übersetzt werden. Zudem müssen das strategische und operative Controlling auf den Umstrukturierungsprozess bzw. die neue Leistungssystematik hin ausgerichtet werden.

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Fachtagung zur Personenzentrierung im BTHG

Prof. Dr. Bernd Halfar wird am 05. September auf einer Fachtagung zur Personenzentrierung im Bundesteilhabegesetz an der Fachhochschule Dortmund referieren. Das Thema des Vortrags lautet: Kann man Werkstätten personenzentriert finanzieren? Ein Blick auf wahrscheinliche Transaktionskosten. Interessierte können sich noch bis zum 15. August anmelden.

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Einladung zum xit.forum Sozialwirtschaft: Wie können Personenzentrierung und Selbstbestimmung finanziert werden?

Wir laden Sie ganz herzlich zum 6. xit.forum Sozialwirtschaft am 12. Oktober 2017 ab 17:30 mit anschließendem Come together nach Nürnberg ein!

„Ohne Moos nix los!“ dieser Spruch aus der Studentensprache der 70er gilt wohl auch für das Bundesteilhabegesetz. Die Umsetzung beginnt mit der Ausgestaltung der Vergütungsregelungen auf Länderebene. Doch Geld ist nicht nur eine kleine technische Frage – mit einer Vergütungsregelung werden Anreize gesetzt und Steuerungsmöglichkeiten festgelegt.

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Soziale Arbeit 4.0

Im Editorial zum Newsletter von socialnet.de stellt Klaus Schellberg Gedankenspiele an: Wie würde Google Soziale Arbeit machen?

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Personenzentrierte Hilfen – Konsequenzen für das Management von Sozialunternehmen

Klaus Schellberg, Evangelische Hochschule Nürnberg, xit gmbh forschen.planen.beraten

Zusammenfassung
Mit ICF, UN-Behindertenrechtskonvention und dem entstehenden Bundesteilhabegesetz findet die Personenzentrierung Einzug in die Eingliederungshilfe. Verschiedene Modellprojekte deuten bereits an, wie durch personenzentrierte Leistungs- und Finanzierungssysteme die Leistungsplanung und die Finanzierung der Leistungen erfolgen könnten. Hieraus lässt sich auf die notwendigen Konsequenzen für das Management von Sozialunternehmen schließen. 
So wird insbesondere das integrierte Prozessmanagement, differenzierte Leistungsangebote und die Anlagerung von Profilmerkmalen in jedem Leistungsangebot notwendig werden. Die Anforderungen an das Personal- und Immobilienmanagement werden steigen. Der Entwicklung eines Planungsinstrumentes, das eine quantifizierbare individuelle Hilfebedarfseinschätzung ermöglicht, wird zentrale Bedeutung zukommen. In der Folge werden auch die Vertragsgestaltung mit öffentlichen Leistungsträgern sowie die Berücksichtigung von Wagniszuschlägen in Entgeltverhandlungen neu bedacht werden müssen.

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