Beiträge

Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Wirkungsmessung mit dem Social Return on Investment (SROI) und Personal Outcome Scale (POS)

Das erste und vorrangige Ziel von Sozialunternehmen sind die sozialen Wirkungen.

Doch wie lassen sich solche Wirkungen darstellen?

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Leistungssteuerung im Kontext des BTHG als kybernetischer Regelkreis

Mit dem BTHG wurden in der Eingliederungshilfe die Parameter für die Steuerung der Leistungen neu justiert. Dafür sind zwei Größen von besonderer Relevanz, die Personenzentrierung und die Wirkungs- bzw. Wirksamkeitsmessung.

Beide Aspekte sind eng miteinander verknüpft. Die Personenzentrierung ist Treiber für Inhalte und Formen der Leistungserbringung. Demgegenüber geben Wirkungs- und Wirksamkeitsmessung Auskunft auf folgende Fragen: Ist erstens der Assistenzbedarf gedeckt, wurden zweitens die Ziele/Wünsche von Menschen mit Behinderung erreicht (individuelle Wirkung) und ist drittens das jeweils etablierte Angebot einer Sozialen Organisation dazu geeignet, die fachlichen Ziele zu erreichen (Wirksamkeit des Angebots)?

Da die Finanzierungsträger beide Größen maßgeblich beeinflussen – die fachlichen Ziele (Assistenzbedarfe, Ziele/Wünsche) über die Gesamtplanung und das Ergebnis der fachlichen Intervention über die Wirkung- bzw. Wirksamkeitsmessung – ist es sinnvoll sich mit der Frage zu beschäftigen, an welchen Stellen im Teilhabeprozess welche Steuerungsaspekte von Bedeutung sind. Heuristisch hilfreich ist es dabei, den Teilhabeprozess als kybernetischen Regelkreis zu verstehen.

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Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Ist Personenzentrierung wirklich gewollt?

Ein zentrales Anliegen des BTHG ist die fachliche Neuausrichtung in der Eingliederungshilfe. Damit ist gemeint, dass die individuellen Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung ausschlaggebend für die Ausrichtung der Unterstützungsarbeit sein sollen.

Strukturen, Organisationsformen und die Leistungserbringung sollen so flexibel gestaltet sein, dass die Unterstützung individuell – personenzentriert – auf den behinderten Menschen zugeschnitten werden kann.

Die Umsetzung des Paradigmenwechsels stellt deshalb nicht nur eine pädagogische Anforderung dar, sondern hat auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte Organisation und muss in der strategischen Ausrichtung der Sozialunternehmen verankert werden.

Wie dies gelingen kann, ist Gegenstand des Artikels der Kollegin Monika Sippel im Fachbuch Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen (S. 187-197, Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Boecker,  Dr. Michael Weber, Nomos ISBN 978-3-8487-8130-0).

Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen:
Personenzentrierung, Teilhabe, Produktivität, Finanzierung im Arbeitsbereich der Behindertenhilfe – ein methodischer Zauberwürfel?

Im Fachbuch Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen (Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Boecker,  Dr. Michael Weber, Nomos Baden-Baden ISBN 978-3-8487-8130-0) setzt sich Stefan Löwenhaupt zusammen mit Bernd Halfar und Daniel Oberholzer mit dem Thema „Personenzentrierung, Teilhabe, Produktivität, Finanzierung im Arbeitsbereich der Behindertenhilfe: ein methodischer Zauberwürfel?“ (S. 103-121) auseinander.

Der Artikel beschäftigt sich mit den Herausforderungen, Fallstricken und Lösungsansätzen für eine personenzentrierte Finanzierung von Teilhabeleistungen im Bereich Arbeit.

Von der ersten Idee bis zur unterzeichneten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung: Bedarfsgerechte Angebotsentwicklung an der Nahtstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Die Welten der Eingliederungshilfe und der Pflege haben sich in den letzten Jahren einander angenähert. Zentrale Treiber dieser Entwicklung: Das Bundesteilhabegesetz sowie das zweite und das dritte Pflegestärkungsgesetz.

Als Konsequenz für die Praxis lässt sich festhalten, dass es zumindest nicht leichter geworden ist, einzelne Leistungen klar einem der beiden Systeme zuzuordnen. Die konkreten Bedarfslagen der Klient:innen einerseits werden durch dieses „Zusammenwachsen“ der beiden Welten recht treffend beschrieben: Menschen mit Behinderung entwickeln zunehmend Bedarfe nach einer pflegerischen Versorgung, unter anderem weil sie aufgrund einer besseren medizinischen Versorgung höhere Lebensalter erreichen. Die Bedarfe Pflegebedürftiger werden gleichzeitig zunehmend teilhabeorientierter.

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Umsetzung Bundesteilhabegesetz – Soziale Organisationen zukunftsfähig gestalten

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe grundlegend neu geregelt und ein tiefgreifender fachlicher Paradigmenwechsel eingeleitet. Die neuen Anforderungen bedeuten für Unternehmen der Sozialwirtschaft nichts weniger als einen fundamentalen Systemwandel, der Auswirkungen auf alle Organisationsbereiche hat. In vielen zentralen Leistungsbereichen wird dabei Neuland betreten, so dass Kreativität, Mut zu Innovation und Geschick beim Management des Veränderungsprozesses gefragt sind.

Schritte in die richtige Richtung

Zentral für den notwendigen Transformationsprozess ist zunächst die Entscheidung, wie der Paradigmenwechsel in der Unternehmensstrategie verankert und das Unternehmen zukunftsfähig aufgestellt werden soll. Die Unternehmensziele müssen in interne Strukturen und organisatorische Abläufe übersetzt werden. Zudem müssen das strategische und operative Controlling auf den Umstrukturierungsprozess bzw. die neue Leistungssystematik hin ausgerichtet werden.

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Ergebnisse einer xit-Studie im Auftrag der BAG WfbM

Wirkung und Wirksamkeit sind spätestens seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auch in der Eingliederungshilfe zentrale Kategorien.

Aber wie gestalten die Bundes­länder diese neuen Steuerungs­instru­mente rahmenvertraglich aus und wie werden sie in die Praxis umgesetzt?

Dieser Frage geht eine Studie nach, die wir im Auftrag der Bun­des­­arbeitsgemeinschaft Werkstätten für be­hinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) durchgeführt haben.

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Stefan Löwenhaupt beim Werkstätten:Tag in Saarbrücken

Wie steht es um die im BTHG (Bundesteilhabegesetz) geplanten Wirksamkeitsprüfungen in ausgewählten Bundesländern?

In seinem Vortrag beim Werkstätten:Tag der BAG WfbM am 1. Juni 2022 ging Stefan Löwenhaupt dieser Frage in der wunderbaren Kulisse des Saarbrückener Schlosses nach.

Anhand von Dokumentenanalysen und Experteninterviews mit Vertretern von Leistungserbringern und Leistungsträgern untersuchte die xit GmbH den Umsetzungsstand der Wirksamkeitsprüfungen in fünf Bundesländern. Stefan Löwenhaupt berichtete in seinem Vortrag über bereits durchgeführte bzw. anstehende Prüfungen. Außerdem stellte er Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede zwischen den Bundesländern vor.

Herzlich willkommen bei der xit: Interview mit unserer neuen Kollegin Monika Sippel

Frau Sippel ist seit dem 01.01.2022 neu bei uns im Team. Auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung in leitenden Positionen und ihrer Expertise in der Eingliederungshilfe unterstützt sie uns beim Thema BTHG-Transformation, speziell bei der Entwicklung von Leistungssystematiken, Angeboten, Konzepten sowie Organisationsstrukturen und Prozessen.

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UMSETZUNG BUNDESTEILHABEGESETZ

ZUKUNFTSFÄHIG — FÜR KLIENT:INNEN UND MITARBEITER:INNEN!

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe grundlegend neu geregelt und ein tiefgreifender fachlicher Paradigmenwechsel eingeleitet. Was bislang mehr als abstrakte Norm erkennbar war, manifestiert sich inzwischen in konkreten Regelungen zur Implementation des BTHG und stellt die Leistungserbringer vor große Herausforderungen.  

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